Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses (1/SA-RH XXV. GP) von 17.12.2013 bis 08.11.2017

Hier finden Sie die aktuellen Ausschüsse

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses prüft – neben dem Rechnungshof – die Finanzen des Bundes. Der Nationalrat oder eine Minderheit von einem Viertel seiner Mitglieder kann ihm einen Prüfungsauftrag zur Überprüfung eines bestimmten Vorgangs aus dem Bereich der Bundesgebarung erteilen.