Bundes-Umwelthaftungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Änderung (272 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 97/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 97/BNR, Dafür: V, S, F, P. Dagegen: N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Um den Vorgaben des EuGH-Urteils bzw. den von der Europäischen Kommission geäußerten Bedenken nachzukommen, ist das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, BGBl. I Nr. 55/2009 idF BGBl. I Nr. 97/2013 (im Sinne einer richtlinienkonformen Definition des zu einer Umweltbeschwerde berechtigten Personenkreises sowie des Gewässerschadens) entsprechend anzupassen.
  • Die bezughabenden datenschutzrechtlichen Begriffe bzw. Verweise sind im Umweltinformationsgesetz entsprechend anzupassen.

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
PILZ
Dagegen:
NEOS

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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