Inhalt
- Anpassung an datenschutzrechtliche Vorgaben des EU-Rechts
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche im April 2016 beschlossen wurde, sind Anpassungen in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Materiengesetze erforderlich.
Im Bereich der Sportförderung soll die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und besonderen Kategorien personenbezogener Daten insbesondere zum Zwecke der Gewährung, Evaluierung und Kontrolle der Förderungen und der Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln normiert werden. In Bezug auf die Dopingbekämpfung soll die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und besonderen Kategorien personenbezogener Daten insbesondere zum Zwecke der wirksamen Umsetzung der Anti-Doping-Regelungen des Welt-Anti-Doping-Codes (WADC) festgelegt werden.