Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- Erleichterung der Verfolgung von Rechtsansprüchen im Falle rechtswidriger Postings
- Förderung des respektvollen Umgangs der Poster in online-Foren miteinander
- Verpflichtung der Diensteanbieterin/des Diensteanbieters, die Foren betreiben oder die Einrichtung eines Forums ermöglichen, die Identität der Poster zu überprüfen; die Wahl der Mittel, wie dies bewerkstelligt wird, bleibt den Diensteanbieterinnen/Diensteanbietern überlassen; erst nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsprofils soll die Nutzerin/der Nutzer Postings in diesem Forum veröffentlichen können.
- Nutzerinnen/Nutzer haben ein Registrierungsprofil zu erstellen und sich unter Angabe jedenfalls von Vorname, Familienname zu registrieren; die Verpflichtungen, nach der die personenbezogenen Daten Gerichten, Verwaltungsbehörden zu übermitteln sind, bestimmt sich nach den Regelungen des § 4 des Entwurfs
- Verpflichtung der Diensteanbieterinnen/Diensteanbieter zur Bestellung einer verantwortlich Beauftragten/eines verantwortlichen Beauftragten, insbesondere als Zustellbevollmächtigte/Zustellbevollmächtigten.
- KommAustria als Aufsichtsbehörde kann Sanktionen über Diensteanbieter verhängen.
Redaktion: oesterreich.gv.at