Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 9. November 2017 / Seite 50

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Präsidentin Elisabeth Köstinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Wahlergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 181; davon gültig: 174. Die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen beträgt 88.

Es entfielen auf Doris Bures 115 Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Kern entfielen 23 Stimmen. 37 Stimmen entfielen auf andere Abgeordnete.

(Siehe Korrektur durch Präsidentin Köstinger S. 51.)

Damit ist Frau Abgeordnete Doris Bures zur Zweiten Präsidentin des Nationalrates gewählt. (Allgemeiner, von der SPÖ stehend dargebrachter Beifall. – Abgeordnete be­geben sich zur neu gewählten Zweiten Präsidentin und gratulieren dieser.)

Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.

 


13.56.34

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Ich nehme die Wahl gerne an.

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Ich beglückwünsche die Frau Abgeordnete zur Wahl und lade sie ein, am Präsidium Platz zu nehmen.

13.57.05Wahl der Dritten Präsidentin/des Dritten Präsidenten

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Nunmehr kommen wir zur Wahl der Dritten Präsi­dentin beziehungsweise des Dritten Präsidenten.

Es liegt ein Wahlvorschlag lautend auf Ing. Norbert Hofer vor.

Gemäß § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung ist auch diese Wahl mit Stimmzetteln durch­zuführen.

Wiederum mache ich darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsord­nung auch Stimmen gültig sind, die auf andere wählbare Kandidatinnen und Kandida­ten entfallen. Der Wahlvorgang ist der gleiche wie vorhin.

Ich bitte die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag.a Michaela Steinacker, mit dem Na­mensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Hermann Gahr wird sie später hierbei ab­lösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Steinacker und Gahr begeben sich die Abgeordneten in die Wahlzellen und werfen sodann den Stimmzettel in die Wahl­urne.)

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Präsidentin Elisabeth Köstinger: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden – wie bei den vorhergehen­den Wahlen – die Stimmenauszählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.18 Uhr unterbrochen und um 14.31 Uhr wieder aufgenommen.)

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