Da der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft noch nicht gewählt wurde, erfolgt eine Zuweisung des Antrages 18/A in jener Sitzung, in der die Wahl des genannten Ausschusses durchgeführt wird.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert wird (19/A)
Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Klubobmann Strolz. Ich erteile es ihm. – Bitte.
17.07
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger! 209 Millionen Euro sind heuer, 2017, an Parteien geflossen. 209 Millionen Euro, das ist eine ordentliche Stange Geld, so viel pro Kopf wie nirgendwo auf diesem Kontinent. Wir sind da mit Abstand Europameister. Wir sind da mit Japan an der Weltspitze. Selbst wenn man hier die Klubs auf Landesebene, auf Bundesebene und die Parteiakademien weggibt, sind es immer noch 142 Millionen Euro, die an die Parteien geflossen sind.
Wenn man jetzt die 142 Millionen mit deutschen Verhältnissen vergleicht, dann sind das in etwa die absoluten Summenbegrenzungen in der Bundesrepublik Deutschland. Man muss sich vorstellen: Ein Land, das zehnmal so groß ist wie wir, gibt gleich viel aus wie Österreich. Jetzt ist die Frage: Sind die deutschen Parteien zehnmal weniger leistungsfähig als die österreichischen? (Abg. Winzig: Die werden anders finanziert!)
Das glaube ich nicht, und deswegen haben wir hier einen Bedarf, denn – wenn ich da einen Zuruf von der ÖVP bekomme – was ich hier noch nicht eingerechnet habe, ist das ganze Geld, das vor allem der ÖVP und der SPÖ über die Vorfeldorganisationen zugeleitet wird, vor allem im Umfeld der Kammern, die hier eine wesentliche Funktion haben, nämlich politische Geldwäsche für die alteingesessenen Parteien.
Es wäre unser Ansatz gewesen, in der kommenden Periode diese politische Geldwäsche zu unterbinden. Das effektivste Instrument ist natürlich die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft. (Abg. Winzig: Das ist aber eine gscheite Unterstellung!) Der beste Verbündete wäre da die Freiheitliche Partei Österreichs, haben wir geglaubt, weil wir ihrem Wort Glauben geschenkt haben. Diese ist hier aber natürlich innerhalb weniger Wochen völlig im Wortbruch angelangt.
Von Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft ist keine Rede mehr. Sie haben nicht einmal die Entschlossenheit, die Sozialpartnerschaft aus der Verfassung herauszureklamieren. Auch dazu stehen Sie nicht mehr. Erstaunlich, wie gefügig Sie offensichtlich sind und wie schnell Sie Ihre Versprechen vergessen!
Besonders arg wird es natürlich auf Ebene der Bundesländer, meine Damen und Herren, wenn Sie sich das schauen: Auf Bundesebene sind Sie – unter Anführungszeichen – „4,60 Euro“ wert. Das ist die Summe, die dafür pro Kopf ausgeschüttet wird. Dann gibt es Bundesländer, wo pro Kopf über 20 Euro ausgeschüttet werden, nämlich
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