Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 112

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Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (fortsetzend): Ich nehme das zur Kenntnis, Frau Prä­sidentin, und mildere meine Ausdrucksweise, ändere Loser-Partie auf Verlierer.

Wie oft haben Sie im Wahlkampf gefordert, dass es eine Volksabstimmung über Ceta geben muss! (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich gebe Ihnen die Gelegenheit, nun das, was Sie im Wahlkampf versprochen haben, gleich nach Schluss der Debatte nochmals zu beweisen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CETA“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, [...] alle Vorbereitungen zu treffen, um eine Volksabstimmung gemäß Art. 43 B-VG über die Ratifizierung des Vertragswerkes CETA möglich zu machen, insbesondere einen Zeitplan für den Ablauf des Verfahrens zu er­stellen, [...]“

Stimmen Sie gegen den Antrag, dann wissen wir - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich würde Sie ersu­chen, den gesamten Text des Entschließungsantrages zu verlesen! (Neuerliche Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Er wurde zwar inhaltlich wiedergegeben, aber es ist erforder­lich, den gesamten Text vorzulesen.

 


Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (fortsetzend): Das mache ich gerne!

„[...] insbesondere einen Zeitplan für den Ablauf des Verfahrens zu erstellen, vom Be­schluss des Nationalrates gemäß Art. 43 B-VG über die Durchführung einer Volksab­stimmung und die zeitliche Abstimmung mit den EU-Gremien und die Benachrichtigung der Kanadischen Regierung über die Absicht einer Volksabstimmung, bis zur tatsäch­lichen Durchführung derselben.“

*****

Zeigen Sie uns, ob Ihre Prinzipien halten und ob Ihre Wahlversprechen halten! – Dan­ke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

20.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. A.J. Noll und weiterer Abgeordneter betreffend CETA,

eingebracht in der 5. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 20.12.2017

Begründung

CETA hat Auswirkungen, die für die Konsumenten und die Landwirte rasch spürbar sein werden. Die Abstimmung der Regulierungsmaßnahmen auf einander weicht unse­re Schutzbestimmungen auf. Regulierungen, die wir jetzt als Errungenschaften anse­hen, werden gelockert, Zulassungsverfahren beschleunigt. Es ist ganz offensichtlich, dass es einfacher werden soll, genmanipulierte Lebensmittel in die EU zu exportieren.

Kleinere und mittlere Landwirte werden wegen der stark ansteigenden Fleischimporte nicht nur in Österreich, sondern in der ganzen EU Probleme bekommen.

 


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