Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 185

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vorfinden möchte. Das ist wahrscheinlich der Grund, und deswegen werden wir diesem Budgetprovisorium auch nicht zustimmen.

Reden wir aber über das Wichtigere, reden wir über das Doppelbudget, das wahr­scheinlich im März auf uns zukommen wird. Wir alle wissen – und das ist nichts Neues, was ich hier sage –, dass Österreich im Augenblick circa 256 Milliarden Euro Schulden hat. Das ist unser Schuldenstand. Plakativ gesagt müssten wir unser jetziges Vermö­gen dreimal verkaufen, um schuldenfrei zu werden. Deswegen ist es natürlich höchste Zeit, dass wir jetzt endlich die Versäumnisse der letzten Regierungen angehen und ein gutes und nachhaltiges Budget beschließen.

Hier ist unser Anspruch an ein nachhaltiges Doppeltbudget: Nulldefizit. – Wann, wenn nicht jetzt? Es gab gestern im Ausschuss auf meine Frage, ob wir das 2018 anstreben, noch kein klares Bekenntnis. Wir würden uns das dann für den März wünschen.

Ich gehe noch weiter: In guten Zeiten sollte ein Budget nicht nur ein Nulldefizit aufwei­sen, es sollte schlicht und einfach auch Überschüsse produzieren, und zwar, um Spiel­räume für dringend nötige Reformen zu schaffen. Auch das ist ein Anspruch, den wir jetzt haben sollten.

Last, not least geht es um die Abschaffung der kalten Progression, auch darauf möchte ich eingehen. Das ist etwas, was der Bevölkerung gegenüber wahnsinnig unfair ist. Herr Haider hat gesagt, es steht im Programm drinnen; wenn man genau nachschaut, erkennt man, dass drinnen steht, es soll zu einer Prüfung kommen. Da schließe ich jetzt meine Rede mit einem Statement vom ehemaligen Finanzminister Schelling, der gesagt hat: „Worte zahlen keine Schulden. Nur handeln bringt Ergebnisse.“ – Herzli­chen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

0.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


0.20.53

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause! Es hat ja schon Tradition, dass die Opposition die Regierung kritisieren muss, und auch wir haben das beim letzten Bundesministeriengesetz natürlich gemacht. Die SPÖ weiß aber ganz genau, auch wenn sie hier kritisiert, dass das Bundesministe­riengesetz nur die technische Hülle ist, um die zukünftigen wichtigen Vorhaben der Re­gierung umzusetzen. Ich muss leider auch sagen, dass auch ich gut vorbereitet war und jetzt über den Redebeitrag des Kollegen Wittmann ein bisschen enttäuscht bin. Ich hätte mir schon ein bisschen mehr Inhalt gewünscht (Abg. Wöginger: Da gibt es kei­nen Inhalt! – Abg. Rosenkranz: Man merkt, er ist ein junger Abgeordneter! Der kennt ihn noch nicht!), sodass wir auch darauf eingehen können. Ganz offensichtlich haben sich bei näherer Betrachtung Ihre ganzen Vorwürfe aber in Luft aufgelöst und Sie ha­ben gesehen: Ja, das ist ein Gesetz, womit die Regierung in Zukunft arbeiten kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Und damit die Regierung in Zukunft arbeiten kann, bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Verfassungsausschusses 3 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit


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