Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung, 31. Jänner 2018 / Seite 132

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traurig. Zum Glück hat uns der VfGH die Möglichkeit gegeben, schon vor Inkrafttreten der Aufhebung der im Erkenntnis genannten gesetzlichen Regelungen Ende 2018 für gleiche Rechte zu sorgen, und zwar auf gesetzlichem Wege. Wenn ich der Argumenta­tion der ÖVP im vergangenen Sommer folge, dann dürfte dem ja nichts mehr im Wege stehen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich hier aber auch noch mit einem Argument aufräumen, das auch dann nicht richtiger wird, wenn man es noch so oft wiederholt, nämlich dass es angeblich ausreicht, homo- und heterosexuellen Paaren ähnliche Rechte zu geben, während man sie aber trotzdem durch verschiedene Arten der Partnerschaft trennt, egal, ob aus Unwissenheit oder bewusst – dieses Argument ist schlichtweg falsch! Wir haben durch die gesetzliche Änderung und durch die Ge­richtsurteile noch lange nicht jede Diskriminierung in Österreich beseitigt. Schwule und Lesben erfahren noch immer in viel zu vielen Situationen Diskriminierung, Ablehnung und manchmal sogar Gewalt. In diesem kleinen Bereich der Ehe und der Partnerschaft können wir daran sofort etwas ändern – in vielen anderen Fragen wird der Fortschritt leider noch dauern.

Als schwuler Mann sage ich Ihnen jedoch auch: Es macht einen Unterschied, ob man sich bei jedem einzelnen Formular zwangsweise outen muss – bei einer Jobbewer­bung, beim Einchecken in ein Hotel, bei der Suche nach einer Wohnung –, weil man beim Familienstand verpartnert statt verheiratet ankreuzen muss, oder eben nicht. Es gibt viel zu viele Fälle, in denen dieses Zwangsouting echte, spürbare Konsequenzen für die jeweiligen Personen hat.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsgerichtshof hat glasklar festge­stellt, dass die aktuelle Unterscheidung zwischen Ehe und Partnerschaft eine Diskrimi­nierung darstellt. Es wäre eine Schande, würden wir als Gesetzgeber diesen Zustand auch nur einen Tag länger zulassen, ganz zu schweigen von elf Monaten. Es wird Zeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

16.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Stefan. – Bitte.

 


16.00.28

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe meinem Vorredner in einem Punkt vollkommen recht: Es ist nicht tragbar, dass ein Mensch wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wird, und es darf kein Mensch benachteiligt werden, weil er einen gleichgeschlechtli­chen Partner hat oder einen Menschen liebt. Das ist völlig richtig, und insofern tragen wir das auch vollkommen mit.

Unser Ansatz ist aber – und das war auch in der Vergangenheit schon immer unsere Meinung –, dass eine gewisse Form des Zusammenlebens, nämlich die Ehe, privile­giert sein soll. Da geht es nicht um ein Besser oder Schlechter – wer das herauslesen will, der verkürzt oder verdreht –, sondern es geht uns schlicht und einfach darum, dass der Schutz der Ehe von Mann und Frau, wie wir sie verstehen, die einzige Mög­lichkeit ist, dass neues Leben entsteht. Das ist für die Gesellschaft wichtig, und daher waren wir immer davon überzeugt, dass es ein Vorteil für die Gesellschaft ist, diese Form des Zusammenlebens zu privilegieren. Aus der Ehe gibt es auch eine gemein­same Verantwortung füreinander (Abg. Krainer: Aber Kinder gibt es auch ohne Ehe!) und auch für die Kinder. Es gibt eben die Entscheidung für die Ehe, es gibt auch Kinder ohne Ehe, aber es gibt jedenfalls keine Kinder auf natürlichem Weg auf andere Weise.

Der Verfassungsgerichtshof hat, auch da gebe ich meinem Vorredner recht, auch für mich vollkommen nachvollziehbar festgestellt, dass es nicht sein kann oder dass es je-


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