Herr Kollege Rossmann, ich bin heute sehr enttäuscht von Ihnen (Oh-Rufe), denn Sie haben gesagt, eine qualitativ hochwertige Diskussion im Ausschuss sei nicht möglich gewesen, da der Herr Finanzminister nicht da war. Ich muss sagen, der Herr Staatssekretär MMag. DDr. Fuchs hat die Fragen hervorragend beantwortet, hat sich hervorragend der Diskussion gestellt (Abg. Kassegger: Der kann schon was!) und hat auch seine großartigen Erfahrungen aus der Praxis eingebracht. Vielleicht sollte man einmal überlegen, Herr Kollege Rossmann, und Herr Kollege Krainer, die Fragen strukturierter zu stellen. Vielleicht steigt dann die Qualität der Diskussion. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir haben am 21. Dezember hier im Hohen Haus ein gesetzliches Budgetprovisorium sowie eine Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2017 bis 2020 beschlossen, da es nach Neuwahlen und Regierungsbildung aufgrund der zeitlichen Vorgabe nicht möglich war, das Bundesfinanzgesetz 2018 auszuverhandeln. Ansonsten wäre das neue Ressort des Vizekanzlers, die UG 17 – Öffentlicher Dienst und Sport –, nicht in vollem Umfang handlungsfähig gewesen, was sicherlich nicht im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger gewesen wäre.
In den Erläuterungen zu diesem gesetzlichen Budgetprovisorium wurden bereits Änderungen in Aussicht gestellt, die sich aus der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 ergeben, und deshalb haben Kollege Angerer und ich heute diesen Antrag eingebracht. Geändert werden neben Bezeichnungen auch die Budgetstruktur, der Personalplan, weiters erfolgen Umschichtungen von Detailbudgets. Diese Änderungen bilden somit die Grundlage für das kommende Doppelbudget 2018/2019. Die Gesamtsumme der Obergrenze 2018 bleibt natürlich unverändert.
Kolleginnen und Kollegen, wir stehen kurz vor der Budgetrede und kurz vor dem Budgetprozess im Nationalrat. Das sollte man nicht verwechseln, Herr Kollege Krainer, wir diskutieren heute nicht das Budget 2018.
2017 konnten wir aufgrund des Wirtschaftswachstums von 3 Prozent, das wir in erster Linie durch die Exporttätigkeiten unserer Unternehmerinnen und Unternehmer erreicht haben – ein herzliches Dankeschön dafür –, die Fiskalregeln im Wesentlichen erfüllen. Das strukturelle Defizit wird voraussichtlich geringer als 0,5 Prozent ausfallen (Abg. Krainer: Sie reden aber auch zum Rechnungsabschluss!), und die Schuldenquote wird von 83,6 Prozent auf 77,7 Prozent des BIP sinken. Nichtsdestotrotz hat uns der Präsident des Fiskalrates, Professor Felderer, eindringlich vor einer expansiven Budgetpolitik in einer Phase der Hochkonjunktur wie der jetzigen, die wir hoffentlich noch lange haben werden, gewarnt, zumal wir ja auch, vor allem dank der SPÖ, im Vorwahlkampf schon einen entsprechenden finanziellen Rucksack aufgebaut haben. (Ironische Heiterkeit des Abg. Plessl.)
Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Ich kann Ihre Zielsetzung Richtung strukturelles Nulldefizit nur unterstreichen, denn Österreich soll ein Land der Möglichkeiten sein, und Schulden verhindern Zukunftschancen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.35
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte.
12.35
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Worum geht es heute? – Es geht darum, dass wir den zweiten Teil der Vorlage zur Beschlussfassung des Budgetprovisoriums vor uns liegen haben, konkret die Vorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden. Die Vorgehensweise und auch
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