Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 92

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr.

Zu Wort hat sich Herr Staatssekretär Fuchs gemeldet. – Bitte schön.

 


13.02.30

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf ein paar Dinge richtigstellen: Zum einen – vielleicht war es doch nur ein Versprecher vom Abgeordneten Krainer – diskutieren wir nicht das Budget für die kommenden Jahre. Das Budget ist derzeit in Arbeit. Nicht einmal wir im BMF ken­nen das fertige Budget, und ich glaube nicht, dass Sie ein Hellseher sind und die Bud­getzahlen kennen. (Abg. Rosenkranz: Herr Krainer kennt sich aus, der war im Prater bei der Kristallkugel! – Abg. Krainer: Das Bundesfinanzrahmengesetz diskutieren wir gerade! Kennen Sie die Tagesordnung nicht? Das Bundesfinanzrahmengesetz liegt heute vor, für fünf Jahre!)

Darüber hinaus möchte ich auch festhalten, dass das gesetzliche Budgetprovisori­um 2018, welches wir hier im Dezember beschlossen haben, aufgrund der Bundesmi­nisteriengesetz-Novelle 2017 einer Anpassung bedarf, und diese Anpassung, Herr Kol­lege Krainer, ist saldenneutral. (Abg. Krainer: Bundesfinanzrahmengesetz liegt hier heute vor! – Abg. Rosenkranz: Herr Staatssekretär, bitte verständlich sprechen für Herrn Krainer!) Das heißt, der Nettofinanzierungsbedarf bleibt insgesamt unverändert. Es wird weder ein Euro mehr noch ein Euro weniger ausgegeben als von der Vorgän­gerregierung beschlossen. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz. – Abg. Krainer: Ich weiß schon, was ich sage! Der Bundesfinanzrahmen ist heute auf der Tagesordnung!) Das heißt, es wird kein Euro mehr ausgegeben. Dieses gesetzliche Budgetprovisorium bildet die Grundlage für die Struktur, die Ausgangsbasis für das Doppelbudget 2018/2019.

Zum Kollegen Rossmann, den ich an und für sich sehr schätze (Ruf bei der Liste Pilz: „An und für sich“? – Abg. Noll: Na was jetzt, an oder für sich? – Abg. Loacker: ... der Minister kann ja auch etwas sagen!): Wir haben eine Bundesministeriengesetz-Novelle, welche am 8. Jänner 2018 in Kraft getreten ist. Es wäre in der Wirtschaft undenkbar, dass man bei Umstrukturierungen – und wir haben hier im übertragenen Sinn eine Um­strukturierung, weil neue Ministerien entstanden sind – einen Jahresabschluss für sie­ben Tage und einen für 358 Tage macht. Das wäre in der Praxis undenkbar. Das heißt, es ist selbstverständlich, dass man im Sinne der Transparenz einen Jahresabschluss für das gesamte Jahr aufstellt.

Nichts anderes haben wir mit dieser Verrechnungsbestimmung gemacht, und diese Verrechnungsbestimmung in diesem Initiativantrag stellt sicher, dass die neue Struktur rückwirkend ab 1.1.2018 an die geänderte Kompetenzlage angepasst wird.

Zur Abgeordneten Greiner: Das sind keine Steuergeschenke, wenn wir eine Reduktion der Mehrwertsteuer von 13 Prozent auf 10 Prozent vornehmen. Damals, als unter Ihrer Regierungsägide die Mehrwertsteuer als sogenannte Gegenfinanzierungsmaßnahme erhöht wurde – in Wirklichkeit war es ein Angriff auf den Tourismusbereich (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Königsberger-Ludwig: War das nicht ein ÖVP-Finanzminister?) –, konnte die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von der Masse der Tourismusbetriebe nicht weitergegeben werden. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Königsberger-Ludwig und Plessl.)

Wenn wir jetzt eine Reduktion von 13 Prozent auf 10 Prozent vornehmen, dann setzen wir ein entsprechendes Zeichen, weil der Tourismus einer der zentralsten Wirtschafts­faktoren in Österreich ist. Wir haben da eine direkte und indirekte Wertschöpfung von 56,5 Milliarden Euro, das sind über 16 Prozent des BIPs. 490 000 Arbeitnehmer sind im Bereich der Hotellerie und der Gastronomie beschäftigt. Das betrifft Familien, die ihre Kinder ernähren müssen, und die profitieren natürlich jetzt auch von einem abge­sicherten Arbeitsplatz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 


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