Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 100

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Wenn ich es in anderen Zahlen ausdrücken darf: Wenn bei 1 000 Übertretungen nach Beratungen in den Betrieben mit den Unternehmern letztendlich über einige, die nicht belehrbar sind, dass Arbeitnehmerschutz für die Menschen in diesem Land wichtig ist, über 14, Strafen verhängt werden, sehr geschätzte Frau Bundesministerin, dann sind wir schon dort: Wir beraten jetzt schon, bevor wir strafen. Bei denjenigen, die nicht be­lehrbar sind, muss es aber auch in Zukunft möglich sein, dass entsprechende Strafen verhängt werden dürfen, und diese müssen auch verhängt werden.

Zum letzten Punkt, was den Aufwand für Überprüfungen, sprich Beratungen betrifft: Sowohl der Rechnungshof als auch die ILO empfehlen Österreich ganz klar, mehr Per­sonal in der Arbeitsinspektion einzusetzen, einfach deshalb, damit wir noch effizienter sind. Ich denke, die Schikanen, die hier mit Einzelbeispielen genannt werden, das mag so sein, aber das findet im breiten Bogen nicht statt.

Ich glaube, die Zahlen sprechen für sich. Deshalb wäre es wichtig, dass wir alle hier in diesem Hohen Haus einer Meinung sind: Der Arbeitnehmerschutz für die 3,65 Millionen Beschäftigten in diesem Land geht uns alle etwas an! Und es muss unser großes Ziel sein, dass wir gerade bei diesen schwierigen Veränderungen der Arbeitsprozesse, wo es immer mehr krebserregende Stoffe und Mittel gibt, mehr überprüfen und mehr be­raten, damit der Arbeitnehmerschutz gewährleistet ist und bleibt. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

13.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.35.19

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man muss ja den NEOS fast dankbar sein, dass wir diesen Bericht des Arbeitsinspektorats heute hier im Plenum diskutieren (Abg. Scherak: ... einfach dankbar sein!) – dankbar sein! – und ihn nicht im Ausschuss enderledigt haben. Wir haben dort auch schon eine intensive Diskussion geführt, aber ich glaube, gerade auch das, was medial in den letzten Tagen diskutiert wurde, macht es einfach notwendig, das auch hier ins richtige Licht zu rücken.

Es gab, und das hat dieser Erlass – er wurde schon zitiert – zum Ausdruck gebracht, in der Vergangenheit natürlich oftmals vonseiten des Sozialressorts eine falsche, teilwei­se völlig unternehmerfeindliche Philosophie, die da geprägt worden ist. Das mündet auch in diesen Mindestbeanstandungserlass – das muss man sich ja auf der Zunge zergehen lassen –, wo dieser Ansatz gewählt wurde. Ich glaube, es ist notwendig – und die Frau Bundesministerin hat auch diesen Weg gewählt –, da die Notbremse zu ziehen und die Philosophie dort zu verändern.

Es ist wichtig, und es gibt uns auch die Gelegenheit, das heute wirklich zu zeigen. Wir bekennen uns alle – und das ist wichtig, Kollege Muchitsch hat das auch angespro­chen – dazu, den Arbeitnehmerschutz in den Vordergrund zu stellen; aber das muss vernünftig geschehen, und da muss auch Unterstützung gegeben sein. Ich glaube, es ist schon wichtig, eine Einrichtung wie das Arbeitsinspektorat auch entsprechend auf­gestellt zu haben. Ich darf mich dem Dank für die geleistete Arbeit anschließen: Es ist – die Zahlen wurden schon genannt – eine Vielzahl, was an Kontrollen, an Prüfun­gen und auch an Beratungen durchgeführt wird.

Ich glaube, das ist auch das, was das Regierungsprogramm abbildet. Wir brauchen ein Arbeitsinspektorat, das wirklich den ArbeitnehmerInnenschutz in den Mittelpunkt stellt, das nicht durch überzogene Kontrollen und oftmals durch Herumreiten auf Formalbe­stimmungen – meine Kollegen, die nach mir ans Rednerpult kommen, werden da auch


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