Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 101

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noch Fallbeispiele nennen – die Betriebe, aber auch die ArbeitnehmerInnen schika­niert, sondern durch Service und Beratung an einer echten Verbesserung des Arbeit­nehmerschutzes arbeitet, denn nur das nützt schlussendlich der Sicherheit der Arbeit­nehmerInnen, und das sollte man auch sicherstellen.

Wichtig ist – und das wurde auch schon gesagt –, dass bei festgestellten Übertretun­gen – und die gibt es natürlich – beraten wird, dass der Missstand abgestellt werden kann – auch das nützt ja – und dass wirklich nur am Ende der Kette die Bestrafung ste­hen kann. Das Regierungsprogramm sieht ganz klar die Entbürokratisierung der Ar­beitsinspektorate vor und dass ganz gezielt der Ansatz Beraten statt Strafen in den Mit­telpunkt gestellt wird.

Wichtig ist – das ist schon eine Innovation, und ich begrüße das sehr – die Ombuds­stelle, bei der die ArbeitnehmerInnen genauso wie die Unternehmer die Möglichkeit ha­ben, sich zu beschweren und Missstände aufzuzeigen, weil dort oftmals vermittelt wer­den kann. Einige Bundesländer, zum Beispiel Oberösterreich, haben auf Initiative des Wirtschaftslandesrates des Öfteren auch einen Runden Tisch zum Thema Arbeitsins­pektorate einberufen, weil man da einfach gewisse Dinge, die die Unternehmer stören, die aber auch die Arbeitnehmervertretung stören, ausreden kann und wirklich einen ver­nünftigen Zugang wählen kann. Das ist der richtige Zugang.

Wir diskutieren ja heute auch noch einen Entschließungsantrag der SPÖ mit, der ein Kraut-und-Rüben-Antrag ist und der da wirklich Dinge der falschen Philosophie, die man in der Vergangenheit gewählt hat, untermauert. Diesen lehnen wir natürlich ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

 


13.38.58

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen
und -bürger! Der Bericht des Arbeitsinspektorats über die Tätigkeit in den Jahren 2015 und 2016 zeigt den enormen Stellenwert dieser Institution für die Implementierung auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch für die Einhaltung wesentlicher Ar­beitnehmerInnenschutzbestimmungen.

Demnach wurden im Rahmen der letzten Jahre, also 2015 und 2016, jährlich rund 70 000 Arbeitsstätten kontrolliert und über 380 000 Arbeitstage von BerufslenkerInnen überprüft. In knapp der Hälfte dieser Fälle wurden Übertretungen festgestellt, wie be­reits ausgeführt worden ist – das sind nicht Bestrafungen, sondern lediglich festgestell­te Übertretungen.

Die Arbeitsinspektion ist aber nicht dazu da, jeden kleinen Verstoß zu sanktionieren oder abzukassieren, sondern, ganz im Gegenteil, um die Kolleginnen und Kollegen, die MitarbeiterInnen in den Betrieben vor Ort zu unterstützen und dementsprechend Be­ratung hinsichtlich der Einhaltung der Normen statt Bestrafung in den Vordergrund zu stellen.

Gestraft wird nur dann, wenn es zu schwerwiegenden Vorwürfen kommt. Ich habe die Darstellungen von Kollegen Schellhorn dermaßen übertrieben empfunden, denn im Jahr 2015 sind von rund 450 000 kontrollierten Fällen nur 1 800 Fälle bestraft worden, das sind 0,4 Prozent. Somit: Beratung statt Bestrafung. Das Arbeitsinspektorat knechtet keine Betriebe, sondern schaut nur, dass die Arbeitnehmerschutzstandards auch wirk­lich eingehalten werden. (Beifall bei der Liste Pilz. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

 


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