Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 112

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daran finden die Schlachtprämienkontrollen statt, und wenn das Tier nun ein Biotier war – und erfreulicherweise haben wir in Österreich einen immer höheren Anteil an Bio­landwirtschaft – muss natürlich auch die Kontrollstelle für Bio die entsprechenden Un­terlagen kontrollieren.

In Vorarlberg haben wir ein wunderbares Ländle Gütesiegel, und natürlich müssen auch diesbezüglich die Kriterien überprüft und kontrolliert werden. Natürlich muss auch überprüft werden, ob alle Produktkriterien dieses Ländle Gütesiegels eingehalten wer­den. Dann gibt es noch die Lebensmittelkontrolle, sprich die Produktdeklaration, und zum Drüberstreuen gibt es noch die arbeitsrechtlichen Kontrollen.

Das Führen von Dokumentationen der Rückverfolgbarkeit und das Ausfüllen von Da­tenerhebungsbögen der Statistik Austria können hier eigentlich nur noch nebenbei erwähnt werden. (Abg. Schellhorn: Danke, ÖVP!) Nicht ganz unerheblich sind auch die Überprüfungen der Betriebsanlagen, die auch einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Dann kommt noch das ganze weite Feld des Brandschutzes. Ich will Ihnen ersparen, aufzuzählen, was da alles überprüft werden muss.

Dann gibt es noch – und damit kommen wir wieder zu unserem Bericht – das ganze Thema des Arbeitnehmerschutzes, wo das Arbeitsinspektorat ja hervorragende Arbeit leistet, und zwar im Sinne der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen, zumindest meistens.

Meine Damen und Herren! Diese Liste ist absolut unvollständig, und wenn ich gewusst hätte, dass das rote Licht heute nicht funktioniert, hätte ich die Liste auch vervollstän­digt. Sie sehen daran, mit welcher Dichte an Überprüfungen unsere Regierung, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Betriebe zu kämpfen haben. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Große Betriebe halten sich für diese Überprüfungen einen Stab, in KMUs und bei Kleinunternehmern bleibt diese Arbeit am Betriebsführer beziehungs­weise am Eigentümer der Firma hängen. Das ist so ganz einfach nicht zumutbar.

Diese Regierung, meine Damen und Herren, ist angetreten, um eine Entlastung der Betriebe vorzunehmen. Dabei geht es nicht darum, notwendige Kontrollen und Über­prüfungen ersatzlos zu streichen, aber wir wissen alle, dass es eine Vielzahl an Dop­pelgleisigkeiten gibt. Die gilt es zu beseitigen, und auch manche Überprüfungen sind überholt. Wir glauben also, dass diesbezüglich einiges an Entlastung möglich ist. Ich hoffe, nein, ich bin überzeugt davon, dass diese Regierung das mit viel Enthusiasmus angehen wird. Wir sind an ihrer Seite. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

14.09


14.09.36Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn auch das Lichtlein nicht funktioniert, Sie haben da die Uhr mitlaufen, sodass das auch kein Problem sein dürfte.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht III-72 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Muchitsch, Kollegen und Kolleginnen betreffend „Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen“.

 


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