Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 113

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

14.10.476. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird (80/A)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile nun dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Dr. Noll, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.11.16

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist kurz, aber ich hoffe, wir können hier einmal etwas einmütig weiter­bringen.

Sie wissen, dass die österreichischen Gerichtsgebühren mehr als das bedecken, was die Justiz insgesamt an Geld braucht. Wir finanzieren die Justiz mit 111 Prozent über­reichlich. Alle Betroffenen, Richter, Rechtsanwälte, Parteienvertreter, auch Recht­schutzvereinigungen sind sich darüber klar und haben Gewissheit, dass wir zu viel an Gebühren einheben, dass unsere Gerichtsgebühren insbesondere im Rechtsmittelver­fahren fast prohibitiven Charakter gewonnen haben.

Ein erster Schritt für alle Beteiligten, etwas zu tun, wäre, dass diejenigen Streitteile, die sich in der ersten Verhandlung rechtswirksam vergleichen, ähnlich, wie es vor Jahr­zehnten ja auch schon gewesen ist, und so, wie es beim prätorischen Vergleich heute immer noch ist, 50 Prozent der entrichteten Pauschalgebühr zurückbekommen.

Es gibt die Ankündigung, dass im Justizbereich gespart werden soll. Der Mehraufwand und der Zusatzaufwand der Justiz besteht seit vielen Jahren darin, dass die Verfahren komplexer, intensiver und umfangreicher werden. Wir müssen und können, glaube ich, auf vertretbare Art und Weise sowohl den Parteien als auch den Parteienvertretern ei­nen Anlass bieten, für weniger Verfahren zu sorgen, zumal jeder Praktiker und jede Praktikerin aus der Erfahrung weiß, vergleichen kann man im gerichtlichen Verfahren in der ersten Verhandlung, jeder weitere Vergleichsversuch scheitert fast immer an den entstehenden Kosten.

Ich meine, dass wir das im Justizausschuss beraten sollten, und hoffe, dass wir hierbei etwas fraktionsübergreifend zustande bringen, was allen Beteiligten im Justizwesen dient und in weiterer Folge möglicherweise auch für eine Ersparnis im Justizwesen ein Anlass sein wird. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Zu Wort ist Herr Abgeordneter Fürlinger gemeldet. – Bitte.

 


14.13.31

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Kollege Noll! Danke selbstverständlich für Ihre Anregung! Ich glaube, es ist unstrittig, dass die Anregung bezüglich der Gerichtsgebühren eine richtige ist. Die Regierung, die in vielerlei Bereichen Entlastung und Deregulierung in ihr Programm geschrieben hat,


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite