Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 114

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hat auch diese Punkte, insbesondere auch jenen Punkt, den Sie heute hier eingebracht haben, in ihrem Programm stehen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Ich muss eine kleine Korrektur für die Öffentlichkeit machen. Sie sprechen von der Überfinanzierung der Justiz. Das ist halt nur bis zu dem Punkt richtig, an dem der berühmte Strafvollzug mit all seinen Folgen, auch was die Gesundheitsthemen im Maß­nahmenvollzug betrifft, miteinbezogen wird, weshalb natürlich durch die Gerichtsge­bühren keine vollüberdeckende Finanzierung der Justiz gegeben ist.

Ich sage aber auch dazu, dass die budgetäre Frage insbesondere im Zusammenhang mit der Justiz nicht die abschließende sein kann. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Justiz eine wesentliche Aufgabe des Staates ist, die nicht nur von der Selbstfinanzierung, von der Wirtschaftlichkeit abhängig gemacht werden kann. Sie ist eine der Gewalten dieses Staates.

Es wird daher mit Sicherheit weitreichende Debatten zu geben haben, nicht nur im Zu­sammenhang mit den Gebühren, sondern auch darüber, wo die Justiz einzustufen ist – ist sie in den Bereich Sicherheit einzustufen? –, damit wir diese staatliche Kernaufgabe ernst nehmen und auch erfüllen können.

Eine kleine Anregung zu diesem Antrag möchte ich aber trotzdem machen. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, jetzt einen Punkt aus diesem Gebührensystem herauszu­nehmen, herauszupicken, sich damit zu beschäftigen und dann zu sagen, wenn wir das abgehakt haben, ist alles gut. Es gibt in diesem Gebührengesetz, das natürlich auch eine nicht unkomplexe Regelung für all jene, die sich damit beschäftigen, ist, eine ganze Reihe von Befreiungen, aber auch Belastungen, die durchaus nicht mehr zeitge­mäß und auch nicht mehr der neuen Art der Verfahren angemessen sind.

Ich rege das an und ich freue mich auf eine breit angelegte Diskussion im Justizaus­schuss nicht nur zu diesem einen Punkt, sondern auch zu vielen anderen im Gebüh­rengesetz. Diese Regierung steht für Entlastung, sie wird es auch in diesem Bereich tun können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schimanek.)

14.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.16.03

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich kann dem Antrag schon vieles abgewinnen und habe nicht ganz verstanden, was mein Vorredner gesagt hat, denn: Gerichtsgebühren sind dafür gedacht, dass die Leistungen des Staates von den Rechtsuchenden abgegolten werden – Leistungen, die bei Gericht und nicht im Strafvollzug erbracht werden.

Es gibt seit zehn Jahren 110 Millionen Euro Gewinn bei diesen Gebühren. Wenn man das über zehn Jahre aufrechterhält, dann muss man wohl von einer Steuer sprechen und kann nicht mehr von einer Gebühr sprechen. Eine Gebühr würde nämlich bedeu­ten, dass man nur jene Leistungen des Staates abgilt, die auch durch den Staat er­bracht werden, während eine Steuer die Finanzierung des gesamten Justizwesens nach sich ziehen könnte. Man kann aber nicht Gerichtsgebühren, die dafür gedacht sind, dass jene Leistungen, die der Staat bei Gericht erbringt, abgegolten werden sol­len, dafür verwenden, dass man andere Löcher stopft.

Der erste Anwalt, der das sozusagen vor den Verfassungsgerichtshof bringt, nämlich die Dauer des Gewinnmachens über diese Gebühren, zeigt eindeutig, dass wir in Rich­tung Steuer unterwegs sind. Da gibt es gewisse Toleranzgrenzen, die der Verfassungs­gerichtshof anerkennt, die liegen aber bei ungefähr fünf Jahren. Alles, was darüber


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