hinausgeht, würde also wahrscheinlich schon bedeuten, dass das eine Steuer und keine Gebühr mehr ist. Man muss sich nur verständigen, was man damit will. Den Schritt aber, zunächst einmal eine Entlastung in der ersten Instanz vorzunehmen und damit anzuregen, die Leistungen des Staates gar nicht in Anspruch zu nehmen, sondern das im Vorfeld zu erledigen, halte ich für richtig, und wir werden das unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.18
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.
Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Tschank das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.18
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesregierung! – Es ist (in Richtung Regierungsbank blickend) niemand mehr da. – Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Ich möchte einmal sagen, der Zugang zum Recht soll natürlich verbessert werden, und es soll rascher, unkomplizierter und kostengünstiger für alle werden. Das kann ich aus Sicht eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall vertreten.
Wir von der FPÖ haben das auch in der Vergangenheit immer gefordert, und es ist vor allen Dingen auch ein großes Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Wenn Sie sich ansehen, was im Regierungsprogramm steht, so finden Sie darin, dass wir dezidiert die Senkung und Deckelung der Gerichtsgebühren inklusive Streitgenossenzuschläge für die zivilgerichtlichen Verfahren angeführt haben. Das ist das erklärte Ziel der österreichischen Bundesregierung, diesen Weg wollen wir verfolgen und einschlagen.
Die Initiative der Liste Pilz übernimmt daher letztlich vor allen Dingen die Position des Regierungsprogramms. Es freut mich natürlich sehr und es freut die österreichische Bundesregierung sehr, dass Sie letztlich unsere Anliegen unterstützen und auch gemeinsam mit uns umsetzen wollen. Es gilt hier jedoch nicht – der Kollege von der ÖVP hat es ja auch schon angesprochen –, einzelne Maßnahmen herauszugreifen, sondern eben an einer Gesamtlösung zu arbeiten, ein sogenanntes Gesamtkonzept zu entwickeln.
Grundlage für so ein Gesamtkonzept könnte insbesondere sein, die Finanzierbarkeit zu prüfen. Das heißt, die Deckung der Kosten für Zivilverfahren muss in der Republik sichergestellt sein. Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs muss im Vordergrund stehen. Der Zugang zum Recht – vor allen Dingen für sozial Schwächere – gehört verbessert und sichergestellt. Die Deckelung der Pauschalgebühren soll und muss eingeführt werden. Bei all diesen Punkten werden wir uns sicherlich finden, sehr geehrter Herr Kollege Noll.
Bei der Begründung Ihres Antrages ist mir etwas aufgefallen. In der Begründung verwechseln Sie offenbar Gerichtsgebühren mit Rechtsgeschäftsgebühren. Ich weiß nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist. Im Grundsatz haben diese beiden Materien jedenfalls natürlich nichts miteinander zu tun. Ich kann Sie aber beruhigen, die österreichische Bundesregierung hat auch hier Handlungsbedarf erkannt und wird auch beim Thema Rechtsgeschäftsgebühren handeln und eine Evaluierung des Gebührenrechts vornehmen – mit dem Ziel, die Rechtssicherheit zu stärken, Umgehungskonstruktionen zu vermeiden und letztlich sogar die Abschaffung der Gebührenpflicht gewisser Rechtsgeschäfte vorzunehmen, wo diese ganz einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
An dieser Stelle gilt es vor allen Dingen auch, meinem Kollegen von der Freiheitlichen Partei, Kollegen Schrangl, sehr zu danken, weil er im letzten Jahr das Thema Gebühr für die Wohnraummiete federführend verhandelt hat und diese senken konnte. Danke an dieser Stelle. (Beifall bei der FPÖ.)
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