Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 116

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Meine Empfehlung: Setzen wir uns zusammen, arbeiten wir im Ausschuss an einer gemeinsamen Lösung! Ich freue mich drauf. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

 


14.21.57

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Österreich ist Europameister, wenn nicht sogar Weltmeister bei den Gerichtsgebühren. Wir haben vor Jahren im Netzwerk der Höchstgerichtspräsidenten der Europäischen Union eine Umfrage gemacht, wie hoch die Gerichtsgebühren in den einzelnen europäischen Staaten sind. Ich kann mich noch gut daran erinnern: Als wir dann die Ergebnisse einander gegenübergestellt haben, waren meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten der EU erstaunt, sie waren weg, dass Ge­bühren – Pauschalgebühren, Gerichtsgebühren – in einer derartigen Höhe verrechnet werden, wie es in Österreich der Fall ist. Die Zahlen sind schon genannt worden. 111 Prozent bringen die Gerichtsgebühren ein, 80 Prozent, wenn man den Strafvollzug hinzurechnet. Das ist wirklich absoluter Rekord.

Jetzt könnte man ja sagen: Ja, warum nicht? Wir finanzieren damit weitgehend das Justizsystem, finanzieren sogar den Strafvollzug zu einem großen Teil mit. (Abg. Ro­senkranz: Verfahrenshilfe!) – Verfahrenshilfe, das stimmt, die ist für die Armen, die sehr wenig haben. Wer aber – und es ist gerade ein Anliegen dieser Regierung, die kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten – ein mittleres oder kleineres – also nicht ein ganz kleines – Einkommen hat, der zahlt die vollen Gebühren und den trifft diese Härte.

Warum ist das so negativ? – Dafür gibt es drei Gründe. Der erste Grund ist ein euro­parechtlicher Grund. Gebühren sollen immer den Aufwand widerspiegeln, der mit der Leistung verbunden ist. Wenn jemand die österreichische Grundbuchseintragungsge­bühr beim EuGH anficht, dann haben wir ein Problem, denn die ist nicht mit dem Auf­wand vereinbar. Das heißt, unsere derzeitige Lösung ist europarechtlich bedenklich.

Der zweite ganz wesentliche Grund ist, dass die hohen Gerichtsgebühren ein Anlass sind, einen Vergleich zu erpressen, oder auch ein Grund sind, dass jemand ein Verfah­ren aus anderen Gründen gar nicht weiterführen kann, weil die Gefahr so groß ist, dass er letztlich mit so hohen Gebühren belastet wird.

Der dritte ganz wesentliche Grund ist der Zugang zum Recht. Wie oft höre ich von Leuten, dass sie es sich gar nicht leisten können, eine Klage einzubringen, weil sie dann Pauschalgebühren in der und der Höhe zahlen müssten, ohne zu wissen, wie das Verfahren ausgehen wird. Das können die sich gar nicht leisten.

Das heißt, dieser Antrag ist nicht mehr als ein erster bescheidener Schritt. Was not­wendig ist, ist, die Gerichtsgebühren insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und vor allem auch bei den Gerichtsgebühren – genauso wie bei den Anwaltskosten – eine De­ckelung einzuführen. Es ist ja eigentlich unglaublich, dass wir zum Beispiel in der drit­ten Instanz 2,4 Prozent vom Revisionsinteresse plus den Fixbetrag verrechnen, auch bei Beträgen, die sehr, sehr hoch sind, Millionen Euro betragen. Das heißt, der Bund nimmt hier sehr viel ein. Und – ich habe das einige Male erlebt – was kriegt der Revi­sionswerber? – Der Revisionswerber kriegt einen Dreizeiler: Die Revision war zurück­zuweisen, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen war.

Also das ist etwas, was die Menschen nicht verstehen. Und daher, glaube ich, muss es ein Anliegen von uns allen sein, hier zu einer Lösung bei den Gerichtsgebühren zu


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite