Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung, 19. März 2018 / Seite 73

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ist es die Macht der Dummheit, weil man nicht berücksichtigt hat, welche Folgen ein solches Vorgehen haben kann.

Was mich als ehemalige Richterin ganz besonders schmerzt, ist, dass dann der Herr Justizminister ausrückt, um die Staatsanwaltschaft zu verteidigen, weil wir in Österreich noch immer die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft bei einem Regierungsmitglied haben. (Beifall bei den NEOS.) Ein Regierungsmitglied muss damit ein anderes Regie­rungsmitglied decken oder ihm in dieser Bredouille beispringen.

Erst wenn Österreich auch einen unabhängigen Generalstaatsanwalt hat, die Ge­waltenteilung auch in diesem Bereich wirklich umgesetzt ist, wird wieder ein Vertrauen in die Justiz auch nach dem äußeren Anschein gerechtfertigt sein. Daher ist das ein Fall, der bestätigt, dass wir da großen Nachholbedarf haben.

Schließen möchte ich mit folgendem Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „stan­dardisierte und regelmäßige Kontrolle der Räumlichkeiten verfassungsmäßiger Insti­tutionen auf Abhörsicherheit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Geset­zesvorlage zuzuleiten, die standardisierte und regelmäßige Kontrolle der Räumlich­keiten verfassungsmäßiger Institutionen auf Abhörsicherheit vorsieht.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Jarolim.)

15.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend standardisierte und regelmäßige Kontrolle der Räumlichkeiten verfassungs­mäßiger Institutionen auf Abhörsicherheit

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen

Ende Jänner wurde öffentlich bekannt, dass im Büro des Vizekanzlers Heinz-Christian Strache im Palais Dietrichstein eine Anlage gefunden wurde, die dazu benutzt hätte werden können, Gespräche in diesem Raum abzuhören. Gefunden wurde die Leitung von Beamten des Abwehramts des Bundesministeriums für Landesverteidigung, die laut Verteidigungsministerium im Zuge der Amtshilfe tätig geworden waren.

Regierungsbüros werden laut Innen- und Verteidigungsministerium in Österreich nicht standardisiert überprüft, sondern nur auf Anfrage. Fordert also ein_e Minister_in keine Überprüfung auf Abhörsicherheit an, so kommt es zu einer gravierenden Lücke in der Sicherheitsarchitektur eines Ministeriums. Auf diese Weise wäre es möglich, dass Ministerbüros und Räumlichkeiten anderer bedeutender Institutionen der Republik Österreich monate-, wenn nicht jahrelang unbemerkt abgehört werden können und so-


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