2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (11 d.B.): Bundes­ge­setz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Nationalbankge­setz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unternehmensgesetzbuch, das Ver­braucherzahlungskontogesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (60 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (26 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsver­tragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Versiche­rungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 – VersVertrRÄG 2018) (61 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (62 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (6 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (63 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Ich darf ihm das Wort erteilen.