Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 33

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geht. Auch das sind, denke ich, einige wesentliche Verbesserungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

Dasselbe gilt auch für das PRIIP-Vollzugsgesetz, bei dem es um mehr Transparenz bei Finanzanlageprodukten und darum – ich habe es schon eingangs erwähnt – geht, die Handhabung dieser komplexen Produkte für den Konsumenten durch standardisierte Unterlagen und standardisierte Informationsblätter zu erleichtern.

Ich denke, all das sind Maßnahmen, die notwendig sind, die aber vor allem den Konsu­mentinnen und Konsumenten mehr Sicherheit im Umgang mit diesen Instrumenten und mit diesen Produkten geben sollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Peter Kolba zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.33.30

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Herr Präsident! Liebe Minister und Ministerin­nen auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber insbesondere die Schüler auf der Galerie und deren Eltern vor den Fernsehgeräten! Vor allem jene, die Lebensversicherungen haben – und das dürfte nahezu jeder sein –, sollten jetzt ein bisschen aufpassen, denn heute steht hier das Versicherungsvertriebsrechts-Ände­rungs­gesetz zur Beschlussfassung an.

ÖVP und FPÖ hatten, getrieben vom Versicherungsverband, vor, an dieser Stelle einen Abänderungsantrag einzubringen, um einen Anschlag auf Verbraucherrechte ins Gesetz zu schummeln.

Was wären die Ziele dieses Antrags gewesen? – Erstens: eine Verkürzung des vom Europäischen Gerichtshof und vom Obersten Gerichtshof in Österreich gewährten lebenslangen Rücktrittsrechts im Fall einer falschen oder fehlenden Aufklärung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss der Lebensversicherung, und zwar eine Verkür­zung auf einen Monat nach Vertragserfüllung. Das heißt, dass Millionen von Kunden, die ihre Verträge schon vor längerer Zeit ausbezahlt bekommen haben oder einen Rück­kauf getätigt haben, was nicht wenige taten, davon ausgeschlossen wären – im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage, wonach sie ein lebenslanges Rücktrittsrecht ha­ben.

Wenn ein Kunde derzeit von einer fondsgebundenen Lebensversicherung – das ist eine, die von den Kursen, je nach dem, wo man investiert hat, abhängig ist – zurück­tritt, bekommt er die einbezahlten Prämien zuzüglich 4 Prozent Verzinsung, und zwar gesetzliche Verzinsung, zurück.

In dem Gesetzesvorschlag, der heute hier durchgeschleust werden sollte, war vorge­sehen (Zwischenruf des Abg. Wurm), dass die Kunden ab 30.4.2018 die Kursverluste tragen sollen, sollte es zu solchen kommen – und da ist es überall zu Kursverlusten gekommen, denn das ist ja das ökonomische Problem der Menschen, dass ihnen auch im Zusammenhang mit der Vergabe von Fremdwährungskrediten Renditen ver­sprochen wurden, die sich nie und nimmer realisiert haben. Das Toxische des endfäl­ligen Fremd­währungskredites führt dazu, dass viele die Aussicht haben, das mühsam erbaute Einfamilienhaus zum Schluss der Bank übergeben zu müssen.

Die Regierungskoalition wollte da heute die Rechte von Millionen Menschen mit Lebensversicherung (Abg. Wurm: Das stimmt ja nicht!) massiv einschränken. (Abg. Wurm: Aber?) Dass das so ist, entnehme ich den „Niederösterreichischen Nach­richten“, wo Klubobmann Rosenkranz gestern Vormittag erklärt hat: Ja, das haben wir


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