Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 139

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Wir NEOS werden aber selbstverständlich zustimmen und möchten auch darauf hin­weisen, dass der Schutz von Menschenleben in der Welt nur durch friedenschaffende und friedenserhaltende Politik gewährleistet werden kann. Daher werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass Österreich endlich ein nennenswertes Engagement für eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz.)

17.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Roman Haider. Ich darf es ihm erteilen.


17.20.47

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zum Vertrag über das Verbot von Kernwaffen hat Kollege Tschank vorhin für die Freiheitliche Partei schon gesprochen. Ich werde mich daher auf die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung beziehen.

Punkt 11 ist ein reiner Formalakt, der Abschluss eines Abkommens mit der Organi­sation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, über den Amtssitz in Wien. Das war bisher nicht mit einem eigenen Abkommen geregelt, sondern nur in einem Gesetz, das sich auf das Abkommen mit den Vereinten Nationen bezieht. Daher ist dieser Formalakt auf jeden Fall gut und notwendig. Auf den Status der Mitglieder dieser Organisation, aber auch auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OSZE hat das keinen Einfluss.

Diffiziler wird es beim Tagesordnungspunkt 12, Einspruch gegen den Beitritt Tunesiens zum Abkommen zur Urkundensicherheit. Derzeit ist die Urkundensicherheit mit Tune­sien ja leider nicht gegeben. Daher war der Einspruch, den die Frau Bundes­minister vorsorglich mit 29. Jänner gegen den Beitritt Tunesiens zu diesem Überein­kommen eingelegt hat, ein ganz, ganz wichtiger.

Wir sind da auch in guter Gesellschaft, auch die Bundesrepublik Deutschland beein­sprucht den Beitritt Tunesiens, denn im Hinblick auf die bestehende Korruption und in Verbindung mit dem relativ niedrigen Einkommensniveau in Tunesien ist nicht aus­zuschließen, dass Urkunden aus Tunesien mit unrichtigem Inhalt auch käuflich erwor­ben werden können.

Ein Verzicht unsererseits auf den Einspruch würde auch bedeuten, dass öffentliche Urkunden, die von den tunesischen Behörden mit einer sogenannten Apostille, also mit einer vereinfachten diplomatischen Beglaubigung, versehen werden, dann ohne jede weitere Kontrolle auch von den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden oder überhaupt Behörden als echt anzuerkennen sind – obwohl mit der Apostille nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde bestätigt wird.

Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, weil die Urkundensicherheit in Tunesien nun einmal leider nicht gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

17.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Harald Troch zu Wort. Ich darf es ihm erteilen.


17.23.31

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Welt ohne Atomwaffen ist einerseits eine wunderbare, menschliche Vision, andererseits aber eine absolute Notwendigkeit. Die meisten Freun-


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