Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 152

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wirklich benötigen, noch, die Bevölkerung vor echten Gefährdungspotenzialen zu schützen – beides eines Rechtsstaates unwürdig.

Noch etwas zu den Gefährdungspotenzialen: Wenn es Ihnen um die Sicherheit in diesem Land ginge, müssten Sie sich darum kümmern, dass Asylwerber nicht straf­fällig werden und daher Menschen Leid antun. Was sagt denn das Einmaleins der Kriminalsoziologie? – Integrationsmaßnahmen sichern Menschen ab und sind die besten Maßnahmen, um zu verhindern, dass sie in die Kriminalität abgleiten. Sie wollen aber bei Maßnahmen der Integration am Arbeitsmarkt und in der Schule und bei der Grundversorgung sparen. Sie wollen damit eine Spaltung in der Gesellschaft fördern, damit sich Ihre Feindbilder bestätigen. Ohne Feindbilder entgleitet Ihnen die Existenzgrundlage.

Ich sage nicht, dass es keine Abschiebung geben darf. Ich sage nicht, dass sich nicht Anträge auf Schutz als unbegründet erweisen. Ich sage nicht, dass Afghanistan nie­mals sicher sein kann. Ich sage lediglich, dass es unsere Verpflichtung als demo­kratischer Rechtsstaat ist, nach bestem Wissen und Gewissen und nach wissen­schaft­lichen Standards zu evaluieren, ob eine Rückkehr nach Afghanistan ohne Verletzung unserer Verpflichtungen möglich ist.

Aufgrund der sich offenbar in den letzten Wochen geänderten Situation vor Ort und der mangelnden Expertise der relevanten Instanzen, die entscheiden, ist eine solche seriöse Evaluierung derzeit nicht möglich. Wir respektieren die Rechtsprechung unserer Gerichte, also auch des BVwG. Dieser Antrag verlangt ja nichts anderes als die temporäre Aussetzung der Abschiebungen, bis die Gerichte auf Basis einer Beweiswürdigung urteilen, die dem Rechtsstaat gerecht wird.

Wir werden heute beschließen, dass dieses Hohe Haus die Kandidatur Österreichs für den UN-Menschenrechtsrat unterstützt. Vielleicht sollte man sich dazu auch einmal aktiv mit Menschenrechten befassen. Ich lade Sie ein, diese Gelegenheit wahrzu­neh­men. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

18.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Susanne Fürst. – Bitte.


18.08.56

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte zu TOP 15 Stellung beziehen. Wir haben uns in der vergangenen Sitzung des Menschenrechtsausschusses mit der Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat befasst und uns dazu entschlossen, diese einhellig zu unter­stützen. Ich denke, wir haben ein sehr hohes Niveau an Menschenrechten und gewäh­ren sehr vielen Menschen hier bei uns ein sehr hohes Niveau an Rechten, das diese in ihren Herkunftsländern nicht besitzen. – Das ist jetzt an die Rednerin, die vor mir gesprochen hat, gerichtet.

Österreich bewirbt sich zum zweiten Mal seit Bestehen des UN-Menschenrechtsrates um die Mitgliedschaft, da die Förderung und der Schutz der Menschenrechte für Österreich und auch für diese neue Regierung von sehr hoher Priorität sind. Wir wollen das seit Langem bestehende große Engagement Österreichs im Menschen­rechts­schutz fortsetzen und durch die neuerliche Mitgliedschaft noch unterstreichen. Der Rat untersteht ja direkt der UNO-Generalversammlung. Das heißt, wir befinden uns hier auf sehr hohem Niveau.

Österreich brachte auch schon in der Vergangenheit Resolutionen zur Unterstützung und Förderung der Menschenrechte ein, die auch regelmäßig sehr große Zustimmung fanden. Mit Entschlossenheit möchte diese Regierung den Einsatz für den Menschen-


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