Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 158

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Herr Kollege Zinggl, ein Asylbetrüger ist eine Person, die nicht verfolgt wird, die sich in unserem Sozialsystem in die Hängematte legen wird. Das ist ein Asylbetrüger – das zur Erklärung, weil Sie die Zwischenfrage gestellt haben. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Kolba und Zinggl.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist legitim, dass Sie sich um die Sicher­heitslage in Afghanistan sorgen und sich damit beschäftigen. Das ist absolut legitim. Ich bin aber der Meinung, dass es die Aufgabe von uns als österreichischen Politikern, als gewählten Volksvertretern der Österreicher ist, in erster Linie für die Sicherheit der Österreicher zu sorgen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.


18.30.01

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Wir diskutieren den Antrag von Steffi Krisper bezüglich Abschiebungen nach Afghanistan innenministerlos – ist mir prinzipiell auch recht –, und ja, ich denke in der Tat, dass die oberste Prämisse für staatliches Handeln einerseits Rechtsstaatlichkeit und andererseits Rechtssicherheit sein muss. Dazu gehören als unterste Basis einerseits grundlegendes Wissen, aufgrund dessen Asylbescheide erlassen oder auch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts getroffen werden, und an oberster Stelle der Respekt von Menschenrechten, in dem gegenständlichen Fall einerseits generell der Genfer Flüchtlingskonvention, anderer­seits im Speziellen des Refoulementverbots.

Die Basis für all das, für die Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, ist Wissen. Nun ist es so, dass der UNHCR gerade in den letzten Tagen ein sehr, sehr drastisches Bild von der Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan zeichnet. Ich kann auch auf den Amnesty-Bericht und auf dessen Kapitel Afghanistan hinweisen – das ist, glaube ich, auch nicht niemand, Amnesty hat auch eine Ahnung von dem, worüber sie sprechen. Es ist schon auffällig, dass Amnesty und der UNHCR ein ganz anderes Bild von Afghanistan zeichnen als der einzige Sachverständige, auf den wir uns offen­sicht­lich im Höchstgericht in diesem Fall verlassen und dessen Gutachten, wie gesagt, wis­senschaftlich anzuzweifeln sind.

Und nein, ich ziehe mit keiner Silbe in Zweifel, dass Menschen nach einem negativen Asylbescheid oder im Fall einer nicht vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung nicht einfach so in Österreich bleiben sollen und können. Nein, notfalls sind diese auch zu­rück­zuführen, das ist keine Frage. Der frühere Außenminister und jetzige Bundes­kanzler hat seine Hausaufgaben, was Rückführungsabkommen betrifft, eindeutig nicht erledigt, denn daran mangelt es oft noch. (Abg. Höbart: Das kommt schon noch! Das werden wir jetzt alles umsetzen!) Und es ist immer noch so, wenn es Rückführungen gibt, dass diese unter rechtlich korrekten und menschenrechtskonformen Bedingungen durchzuführen sind.

Alles weist aber darauf hin, dass das momentan nach Afghanistan schwer möglich ist, weil es offensichtlich allein im letzten Jahr Tausende tote und verletzte Zivilisten und Zivilistinnen gegeben hat – fast die Hälfte davon übrigens Frauen und Kinder – und weil die Infrastruktur und die Wirtschaft vollkommen zusammengebrochen sind. Wenn der erwähnte Herr Mahringer in seinen Gutachten Fotos von gut sortierten Obst- und Gemüseständen oder eines nicht zerbombten Krankenhauses zeigt, ist das noch kein Indiz dafür, dass eine entsprechende Ernährungssituation und der Zugang zu Gesund­heitseinrichtungen für breite Schichten der Bevölkerung wirklich gegeben sind.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite