Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 177

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Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-73 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für dessen Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig. Angenommen.

19.42.2619. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen in den Jahren 2015 und 2016 bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen (Reihe EINKOMMEN 2017/1) (III-60 und Zu III-60/28 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.43.00

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Einkommen jener Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Damit kommt der Rechnungshof einem verfassungsgemäßen Auftrag nach.

Wir besprechen jetzt den Bericht über die Jahre 2015 und 2016; Grundlage sind die Daten von rund 400 Unternehmungen und Einrichtungen. Leider muss ich feststellen, dass die Kritikpunkte des letzten Berichtes mehr oder weniger eins zu eins auch auf diesen Bericht übertragbar sind, aber es gibt durchaus auch einige positive Aspekte zu berichten.

Die durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten sind im Zeitraum 2013 bis 2016 mehr gestiegen als jene der Vorstände und Geschäftsführer. Bei diesen machte die Erhöhung 1,9 Prozent aus, bei den Beschäftigten doch 5,1 Prozent; eine aus meiner Sicht gute Entwicklung. Die Einkommen der Beschäftigten stiegen höher als jene der in den Chefetagen Ansässigen, bei den letzten Berichten war es meistens umgekehrt.

Durchschnittlich gesehen verdienten Vorstände im Jahr 2016 um das Dreifache mehr als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Jahr 2014 war es noch um das Vierfache mehr. Auch diese Zahl ist aus meiner Sicht positiv zu erwähnen, sie spiegelt die Parallelentwicklung wider.

Sehr geehrte Damen und Herren! Leider muss ich feststellen, dass sich die Situation der Frauen in den Chefetagen nicht verbessert hat. Zum einen stieg der Frauenanteil in den Führungsgremien in den letzten vier Jahren von 19,6 auf nur 20,1 Prozent. Das bedeutet tatsächlich Stillstand in der Erfüllung der Forderung nach mehr Frauen in Führungspositionen. Zum anderen in keiner Weise nachvollziehbar ist das Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder. Es machte nur 78,2 Prozent der Durchschnitts­bezüge der männlichen Kollegen aus. Das heißt, wir sind auch in den Führungsetagen noch immer weit weg von der Umsetzung der Forderung nach gleicher Entlohnung bei gleicher Leistung.

Erfreulich ist hingegen die Situation bei den Aufsichtsrätinnen. Waren 2013 nur 25,4 Pro­zent der Aufsichtsräte weiblich, sind es 2016 28,1 Prozent. Das ist nicht berauschend,


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