Diese Debatte wird um 15 Uhr stattfinden.
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Weiters darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Mag. Steinacker und Mag. Stefan beantragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018, 17 der Beilagen, eine Frist bis 19. April 2018 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
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Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird und dass ORF III diese Sitzung in voller Länge überträgt, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 7 und 8 sowie 11 bis 13 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich daraus folgende Redezeiten: ÖVP 148, SPÖ und FPÖ jeweils 132 sowie NEOS und Liste Pilz je 44 Minuten.
Hinsichtlich der Redeordnung zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 besteht zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz Einvernehmen über folgende Vorgangsweise: die Redner-/Rednerinnenrunden 1 bis 3: Generaldebatte; ab der Redner-/Rednerinnenrunde 4 nach Schwerpunktthemen gegliedert: Familie, Unterricht, Verkehr, Arbeit und Soziales, Umwelt; im Anschluss sind weitere Wortmeldungen natürlich möglich.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) – Es gibt in der Früh schon Bewegung. Sehr gut. (Allgemeine Heiterkeit.) – Das ist einstimmig angenommen.
Wahl einer Ordnerin/eines Ordners
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
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