Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 118

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nicht –, hier natürlich eine breite Diskussion führt. Daher ist es mir absolut unver­ständ­lich, dass man es nicht haben will, dass Kameras und die Öffentlichkeit die Diskussion zu dieser Materie mitverfolgen können.

Wenn Sie nichts befürchten und meinen, dass das ein tolles Gesetz ist, und zwar in nahezu jeder Phase, dann diskutieren wir das! Ich habe einmal einen Ordnungsruf dafür bekommen. (Abg. Rosenkranz: Nur einmal?) Damals ging es um diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, in der ausgeführt wird, dass mitunter Laien – Laien! – mit polizeilichen Aufgaben betraut werden sollen und im Block, im Gemeindebau zum Beispiel, schauen und lauschen sollen, was ihnen alles auffällt, und das wird dann weiter­geleitet. Es war damals das Wort Blockwart, wofür ich den Ordnungsruf be­kommen habe. Ich sage das aber nicht alleine, sondern das ist auch im Expertenkreis die Bezeichnung für diese merkwürdige Regelung.

Dass man dann darüber nicht reden soll, finde ich charakterlich nicht sehr stark. Ich finde es, vor allem wenn ich an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes denke, extrem schade, dass man sagt: Wir haben da ein sehr, sehr schlechtes Gesetz, aber es ist besser, wir reden nicht darüber, wir sagen den Leuten draußen nicht, dass es schlecht ist, wir bringen das jetzt irgendwie durchs Parlament. Der Herr Bundeskanzler erklärt dann: Wir haben wieder weitreichende Entscheidungen für die Zukunft getroffen!, oder er sagt: Zunächst habe ich mich sehr gefürchtet, aber jetzt bin ich wieder hoffnungsfroh!, wie er das zum Beispiel im Zusammenhang mit dem unglaub­lichen BVT-Skandal erklärt hat.

Ich halte das nicht für ein Format, ich halte das für absolut formatlos, meine Damen und Herren! Sie können aber Gift darauf nehmen (Abg. Haubner: Ich nehme kein Gift, da kannst du Gift drauf nehmen!), wir werden diese Art und Weise Ihrer Politik – und das haben Sie in erster Linie der ÖVP zu verdanken – sicherlich unters Volk bringen, meine Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

15.22


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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Amon hat sich zur Ge­schäfts­behandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.22.24

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Ich habe eine Frage beziehungsweise eine Stellungnahme zur Geschäftsbehand­lung. Der Herr Kollege Jarolim hat nämlich gemeint, es sei üblich, dass im Haus Hearings in den Ausschüssen immer öffentlich seien. (Abg. Jarolim: Seit 20 Jahren ist es in Österreich selbstverständlich!)

Mir ist allerdings in Erinnerung, dass am 24.6.2015 das Hearing zur neuen Strafgesetz­novelle nicht öffentlich war.

Es heißt auch in der Geschäftsordnung des Nationalrates im § 37a Abs. 2: „Sitzungen der Ausschüsse des Nationalrates sind nicht-öffentlich, soweit nicht anderes bestimmt ist. Ton- und Bildaufnahmen sind unzulässig.“

Ich bitte nur um Klarstellung, Herr Präsident, weil hier behauptet wurde, dass es bisher üblich war, dass diese Dinge öffentlich sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.23


 


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