Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 126

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Es sollten auch Schulärzte konsequent impfen; das ist nur bei der Minderheit der Bun­desländer tatsächlich der Fall. Da gehen wir im Dickicht zwischen Bundeslehrern, Landeslehrern und vorgeschobenen Haftungsproblemen und einer schwierigen Kom­bination von Bildungsministerium und Gesundheitsministerium unter.

Natürlich gehört der Impfpass in Elga erfasst. Ich weiß es sehr zu schätzen, dass sich die Mehrheitsfraktionen zu einem gemeinsamen Antrag haben erweichen lassen. Impfpässe auf Papier werden vergessen, gehen verloren, daher müssen wir da die elektronischen Möglichkeiten nützen, die uns moderne Systeme bieten.

Wir brauchen in Österreich schlussendlich eine vernünftige Datenlage. Wenn man schaut, welche Länder in Europa Daten zur Durchimpfungsrate liefern können, dann gehört Österreich zu den peinlichen Ausreißern, die dies nicht können. Wir sollten uns an der Joint Action on Vaccination beteiligen und die Empfehlungen der WHO und anderer Gesundheitsexperten umsetzen, und wir müssen dazu natürlich auch Schul­ärzte und Amtsärzte an Elga anbinden, damit die Daten dort überhaupt erfasst werden können.

Wir haben eine Chance, denn ab dem Beginn des Jahres 2019 werden die Produkte, die der Arzt abgibt, nur noch eingescannt und können dadurch automatisch erfasst werden, und das wäre die Gelegenheit, auch die Impfungen automatisch ins System einfließen zu lassen. Nutzen wir die technischen Möglichkeiten, nutzen wir das, was die moderne Zeit bietet, um eine bessere Durchimpfungsrate in Österreich zu erreichen! (Beifall bei den NEOS.)

15.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Nationalrat Friedrich Ofenauer. – Bitte.


15.47.47

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Ich spreche zu dem Antrag, in dem es darum geht, dass ge­schultes Personal in Apotheken bestimmte Schutzimpfungen durchführen darf. Man kann diesen Antrag unter mehreren Gesichtspunkten sehen; ich nehme drei heraus, und zwar als Erstes das Berufsbild von Ärzten und von Apothekern, das deren Tätigkeitsbereich regelt – der Herr Kollege hat es bereits angesprochen.

Ich denke, die Kompetenzen sind da klar verteilt, und aus heutiger Sicht besteht auch keine Notwendigkeit für eine Aufweichung, denn wenn, dann müsste man das Ganze weiter fassen, dann müsste man sich anschauen, ob es nicht weitere Tätigkeiten gibt, die von den Ärzten zu den Apothekern beziehungsweise umgekehrt verlagert werden müssten. Das müsste man ganz grundsätzlich betrachten, nämlich unter dem zweiten Gesichtspunkt: der bestmöglichen Versorgung unserer Bevölkerung mit Arzneimitteln und mit medizinischen Leistungen.

In Österreich sind wir Gott sei Dank in der glücklichen Lage, eine optimale, flächen­deckende Versorgung durch Ärzte und auch durch Apotheken zu haben, und im Sinne der Versorgung der Bevölkerung sind Hausapotheken bei den Ärzten eine sinnvolle und wichtige Ergänzung dazu.

Dennoch darf man nicht außer Acht lassen, dass sich gerade in diesem Bereich auch Problemfelder auftun können. In manchen ländlichen Gebieten, aber auch in nicht so ländlichen Gebieten bereitet es Schwierigkeiten, Arztstellen nachzubesetzen, Zahn­arzt­stellen nachzubesetzen, und ich selbst kann ein Lied davon singen, wie schwierig das ist. Ein weiteres Problem ist die Versorgung mit Arzneimitteln, wenn Hausapo­theken geschlossen werden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Ich komme noch zu


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