Wir gelangen nur zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nettoentlastung niedriger Einkommen“.
Ich darf jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Das wird nix mehr mit der SPÖ!)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 10/A(E) der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Stärkung professioneller Pflege (44 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! In Österreich gibt es derzeit rund 450 000 Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld. Aktuell werden rund 74 Prozent der pflegebedürftigen Personen zu Hause in den eigenen vier Wänden betreut, wobei rund 42 Prozent dieser pflegebedürftigen Personen keinerlei professionelle Dienste in Anspruch nehmen. Das bedeutet für diese Menschen und deren Angehörige eine immense Belastung, die in Bezug auf die Pflege oft an die Substanz der Betroffenen geht.
Um diese pflegenden Angehörigen, die die Pflege und die Betreuung ihrer Angehörigen oftmals jahrelang innehaben, nachhaltig zu entlasten, fordern wir eine zweckgebundene Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1 Million Euro. Dieses Geld, meine Damen und Herren, soll zweckgebunden und ausschließlich für den Ausbau der privaten und professionellen Pflege verwendet werden. Zusätzlich bedarf es auch flankierender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses bei stationärer Pflege sowie im mobilen Bereich. Gerade im mobilen Pflegebereich braucht es zielgerichtete Maßnahmen, um den zukünftigen Personalbedarf abzudecken. Deshalb fordern wir in diesem Antrag auch 1 000 zusätzliche Stellen im Pflegebereich sowie die Übernahme von 50 Prozent der Kosten im Bereich der mobilen Pflege.
Zur Gegenfinanzierung sowie zur Sicherstellung der Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses inklusive der Folgekosten wird die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auch von namhaften Experten empfohlen, meine Damen und Herren. Als wissenschaftliche Untermauerung der Sinnhaftigkeit dieser Forderung verweise ich auch auf eine Wifo-Studie vom Juni 2017; auch dort wurde eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Gegenfinanzierung vorgeschlagen.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, eine zweckgebundene Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1 Million Euro wird genau jenen zugutekommen, die es wirklich verdienen und brauchen, nämlich den pflegenden Angehörigen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Wagner. – Bitte.
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