Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 147

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Beim dritten Vorschlag geht es um einen individuellen Karenzanspruch, der wirklich ein Schritt hin zu einer Fifty-fifty-Aufteilung der Betreuungsverantwortung wäre. Das haben wir uns von Island abgeschaut, das ein Gleichstellungsvorzeigeland ist.

Warum brauchen wir das? – Ich habe dafür ein paar Belege: Die Person, die jetzt zu Hause die Kinder betreut, muss den Partner bitten, ihr bitte 50 Prozent der Pensions­beiträge überschreiben zu lassen. Dieses freiwillige Pensionssplitting wurde 2005 eingeführt, und von 2005 bis 2016 – das ergab eine Anfrage – haben das sage und schreibe 505 Paare in Anspruch genommen. Da könnte man fast sagen, dass das Ganze umsonst war, jedenfalls zieht das so nicht.

Beim Thema Karenz stimmt es, dass immer mehr Männer in Karenz gehen, aber immer nur ein bis zwei Monate und zufällig immer im Sommer. Schaut man sich dann einen Monat wie zum Beispiel den April 2017 an (Abg. Wurm: Das ist eine freiwillige Partnerentscheidung!) – ich kann das auch den Männern von der FPÖ erklären –, so sieht man: Im April 2017 war von allen Personen, die das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen haben, der Anteil an Männern 4,3 Prozent. (Abg. Belakowitsch: Wo haben Sie ein Problem damit?) – Ich würde sagen, das ist keine partnerschaftliche Aufteilung. (Abg. Gudenus: Na und? Das ist Privatsache! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Wozu führt das? – Die Dauer der Erwerbsunterbrechungen von Frauen ist länger, sie arbeiten länger Teilzeit; das betrifft auch Frauen, die die FPÖ wählen. Das führt dann auch dazu, dass natürlich der Gender Pay Gap größer ist und man im Alter arm ist.

Ich bin nicht der Meinung, dass wir als Politiker das verantworten können. Wir setzen uns für eine echte Partnerschaftlichkeit bei der Kindererziehung ein. Wir setzen uns für eine echte Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung der Pensionsversicherungsbeiträge ein und wollen ein Zeichen setzen. Das ist unser Beitrag, um das Thema Altersarmut bei Frauen wirklich zu bekämpfen. Wir würden uns deshalb auch über Ihre Zustim­mung freuen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carmen Schimanek. – Bitte.


16.54.29

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kollegen! Frau Kollegin Gamon, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht – ich korrigiere Sie aber auch, denn mit Stand 31.12. waren es 970 Anträge auf freiwilliges Pensionssplitting –: Das ist absolut zu wenig, da haben wir wirklich noch Nachhol­bedarf. Ich betone aber, es sollte das freiwillige Pensionssplitting bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit diesem Jahr gibt es auch einige Änderungen beim freiwilligen Pensionssplitting, und zwar gibt es die Möglichkeit, von vier auf sieben Jahre aufzustocken, und der Antrag auf Übertragung kann bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes gestellt werden. Das war die angesprochene Evaluierung, die gemacht wurde und mit 1.1. in Kraft getreten ist.

Sie haben gesagt, das wäre eine Maßnahme, um Frauenarmut zu bekämpfen. Ich gebe Ihnen recht – wir hatten letzte Woche hier im Saal eine Enquete des Bundesrates zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer?“ –, Armut ist in Österreich weiblich. Es benötigt viele verschiedene Maßnahmen, um das anzugehen, aber ich glaube nicht, dass das automatische Pensionssplitting eine geeignete Maßnahme ist, um das zu ändern, denn ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, dass Frauen und Familien die Wahlfreiheit haben sollten. Einer Frau soll es gestattet sein, sich eine Zeit lang eine Auszeit zu


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