Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 152

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Freiheit und Selbstbestimmtheit aller Bürgerinnen und Bürger bildet die Grundlage unserer Gesellschaft.“ (Abg. Scherak: Aber den Unterschied zwischen ...!) Oder auf Seite 17 heißt es im Kapitel „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben soll, „sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, seinen Bür­ger_innen vorzuschreiben, wie sie ihr Leben führen sollen; ebensowenig ist es seine Aufgabe, deren Selbstentfaltung unverhältnismäßig einzuschränken. Deshalb lehnen wir“ – die NEOS – „unnötige Verbote, Beschränkungen und Auflagen sowie staatliche Bevormundung entschieden ab.“ (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stefan. – Abg. Scherak: ... auf Staatskosten!)

Es ist natürlich seit 2016 einige Zeit vergangen und Sie scheinen Ihre Grundsätze in der Zwischenzeit geändert zu haben – oder irre ich mich? –, denn von individueller Freiheit und Selbstbestimmtheit kann ich in Ihrem Antrag wenig erkennen. Was ich aber sehe, ist die Bevormundung der Eltern. Das entspricht nicht unseren Vorstel­lungen. Wir wollen den Eltern nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Vielmehr sollten die Familien die Wahlfreiheit haben, um dies selbst zu ent­scheiden. Daher findet dieser Antrag nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.10


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer ist der nächste Redner. – Bitte.


17.11.05

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zu diesen Themen, was das verpflichtende Pensions­splitting und den individuellen Anspruch auf Karenzzeiten betrifft, kann ich mich vielem anschließen, was von den Vorrednern schon gesagt wurde – vor allem auch von Kollegin Graf jetzt unmittelbar vor mir. Uns, der ÖVP, ist es – und das möchte ich schon auch noch einmal festhalten – besonders wichtig, dass diejenigen, die Leis­tungen für die Gesellschaft erbringen, indem sie die Pflege der Angehörigen in der Familie oder auch die Kinderbetreuung leisten, am Ende nicht im Pensionssystem oder in der sozialrechtlichen Absicherung draufzahlen. Diesbezüglich haben wir auch in der Vergangenheit schon viele Maßnahmen gesetzt, und es sind auch im aktuellen Regierungsprogramm viele Maßnahmen vorgesehen.

Es ist auch zu unterstreichen – und das wurde von der Kollegin auch schon gesagt –, dass wir auf die Wahlfreiheit und nicht auf verpflichtendes Pensionssplitting setzen. Ja, es klingt noch etwas kompliziert, deswegen haben bis jetzt nur rund 900 Paare diesen Antrag gestellt. (Abg. Gamon: Seit 13 Jahren!) Man muss da einfach in der Infor­mationsarbeit noch nachbessern, damit das auch entsprechend in Anspruch genom­men wird. Die Wahlfreiheit ist aber das Entscheidende. Daher soll man das auch so machen. Wichtig ist generell die Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten. Das Regie­rungsprogramm sieht diese Informationstätigkeit auch vor.

Zum individuellen Karenzanspruch wurde vieles gesagt. Auch das ist aus unserer Sicht überschießend und nicht leistbar. Vor allem wurde diesbezüglich auch in der Ver­gangenheit schon viel gemacht, ob das der Papamonat ist oder die Väterkarenz. Auch da sind wir also auf einem guten Weg.

Generell möchte ich noch eines sagen – und das wurde auch im Ausschuss dis­kutiert –: Frau Heinisch-Hosek, Sie haben dort gesagt, was linke Frauenpolitik ist und dass Sie das ablehnen, weil es tendenziell die Frauen benachteiligen könnte. (Zwi-


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