Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 61

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Es ist also nicht wirklich einsichtig, warum nicht eine einzige Behörde alle lohnab­hängigen Abgaben einheben, an die anderen Behörden verteilen und auch prüfen soll. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Für die Unternehmer würde sich dadurch einiges erleichtern.

Durch diese organisatorischen Änderungen bedarf es nur mehr eines einzigen Verfah­rensrechts und nur mehr einer einzigen Rechtsmittelbehörde. Durch diese inhaltlichen und organisatorischen Änderungen, die ja eine längst fällige Verwaltungsreform in die­sem Bereich bedeuten, könnte der Staat in einem Teilbereich wesentlich schlanker werden und die Unternehmer würden sich einiges an Mühen und insbesondere an Kos­ten ersparen.

Für die Unternehmer würde es in der Folge nur mehr eine einzige Ansprechstelle in allen Fragen der Abfuhr, der Prüfung und der Eintreibung der lohnabhängigen Abga­ben geben. Diese inhaltlichen und organisatorischen Änderungen würden eine Verwal­tungsreform in einem Teilbereich bewirken, von der alle profitieren. Das ist Sparen im System. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Bravo!)

10.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.


10.49.38

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Diese Debatte ist fad und sie ist langweilig. (Heiterkeit bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Haider: Sie tragen aber nicht dazu bei, dass es anders wird!) Wir reden zwar über Millionen und Milliarden, ich erachte die Debatte aber trotzdem als fad und langweilig und möchte Ihnen auch sagen, warum. (Abg. Bösch: Ihre Sprüche kennen wir schon!) Wir werden heute ein Budgetbegleitgesetz beschließen, mit dem knapp 30 Gesetze geändert werden, und wenn ich eine Umfrage unter Ihnen machen würde, welche Gesetze wir hier ändern, bin ich mir sicher, dass kaum einer von Ihnen diese Gesetze auch nur angeben könnte. Wir werden das trotzdem machen.

Das Budgetbegleitgesetz ist traditionell etwas, wo die Regierenden etwas verstecken; und ein Beispiel ist es schon wert, dass man es erwähnt.

Wir erinnern uns, dass die Regierung in großer Eile mit dem Bundesministeriengesetz im § 7 Abs. 11 Generalsekretäre eingeführt hat. Ich habe Verständnis dafür, die Besat­zung auf der Regierungsbank ist nicht so, dass man sie da ganz allein lassen wollte, und man hat sich Politkommissare geholt (Abg. Jarolim: Das sagen viele!), die zumin­dest ein bisschen bürokratischen Sachverstand auf die Waage bringen.

Das Schöne an diesen Generalsekretären ist nun, wenn man sich § 2 und vor allen Dingen § 4a des Ausschreibungsgesetzes anschaut – die Regierungsmitglieder wer­den das alle kennen –, dass diese Positionen auszuschreiben gewesen wären. Hat man sie ausgeschrieben? – Natürlich hat man sie nicht ausgeschrieben. Man wollte willfährige Arbeiter, die für die Ordnung im Haus weisungsbefugt gegenüber allen Beamtinnen und Beamten des Hauses für die Minister sorgen, bis diese einmal so rich­tig etwas dazulernen können.

Wir haben deshalb am 19. März eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwalt­schaft geschickt, weil sich für uns aus der Bestellung von Generalsekretären, deren Positionen an sich auszuschreiben gewesen wären, der Verdacht des Amtsmissbrau­ches nach § 302 StGB ergibt. (Abg. Krainer: Zu Recht! Zu Recht!)

Die Regierung ist jetzt auch schon draufgekommen, und genau das ist der Grund da­für, dass im Artikel 17 des Budgetbegleitgesetzes, den ja alle hier im Saal sicher gele-


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