Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 66

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ben. Also freuen wir uns doch endlich einmal über diese tolle Trendwende und darü­ber, dass wir endlich mit dem Schuldenmachen aufhören, liebe KollegInnen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Regierung hat schon in diesem Budget, in diesem Doppelbudget, wesentliche Ver­sprechen aus Wahl- und Regierungsprogrammen eingelöst.

Erstens: Wir sparen im System. Die Ausgaben sinken zum ersten Mal seit vielen Jah­ren nominell, sie steigen weniger stark als die Inflation. Das haben wir bisher nicht ge­schafft.

Zweitens: Wir entlasten die Menschen. Die Steuer- und Abgabenquote wird sinken, und damit wird die Entlastung auch endlich in den Geldtaschen der Menschen ankom­men. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Familienbonus Plus: die Entlastung für Familien.

Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigen Einkommen und vor al­lem keine neuen Steuern, das haben wir bisher auch nicht geschafft.

Und mit der Anhebung des Antrittsalters bei der Altersteilzeit um zwei Jahre wird ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt. Wir schaffen es endlich, das fak­tische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzugleichen, und das ist gut so.

Ich könnte noch viele positive Maßnahmen aufzählen, die ins Budget Eingang gefun­den haben, wie beispielsweise der starke Fokus auf Zukunftsinvestitionen, ich belasse es aber dabei: Man soll nicht mehr Geld ausgeben, als man einnimmt! Das ist eigent­lich eine alte Weisheit, die aber bisher in der österreichischen Budgetplanung wenig Niederschlag gefunden hat. Danke, Herr Bundesminister und Herr Staatssekretär, für diese Kehrtwende! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zum Schluss darf ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Winzig und KollegInnen zum Budgetbegleitgesetz 2018-2019 betreffend die Änderung des Allge­meinen Sozialversicherungsgesetzes einbringen.

Verpflichtendes Foto auf der e-card: Das wird aus technischen Gründen um ein Jahr verschoben; und der Kostenersatz an den Hauptverband wird geregelt.

Weiters wird das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert. Die Ver­pflichtung zur Apothekenabgabe von 3,5 Millionen Euro wird nicht bis 2022, sondern bis 2019 befristet. – Ich danke sehr. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer und Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 59 der Beilagen betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2018-2019 in der Fassung des Berichts des Budgetausschusses in 91 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art. 21 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 1 werden folgende Z 1a und 1b eingefügt:

»1a. Im § 31a Abs. 2 entfällt im dritten Satz der Ausdruck „ ‚die auch die Authentifizie­rung des Karteninhabers (der Karteninhaberin) im elektronischen Verkehr ermöglichen


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