Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 70

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Nach der Rechtslage gemäß BGBl. I Nr. 79/2015 würden Berichtigungen der gemelde­ten Beitragsgrundlagen nur innerhalb von sechs Monaten sanktionslos vorgenommen werden können. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wäre eine sanktionslose Berichtigung für einen größeren Zeitraum möglich.

Ziel der Neuregelung ist es, den daraus resultierenden unverhältnismäßigen Mehrauf­wand für Unternehmen und Krankenversicherungsträger sowie eine Vervielfachung des Sanktionsvolumens zu vermeiden. Berichtigungen der gemeldeten Beitragsgrund­lagen sollen daher innerhalb von 12 Monaten ohne nachteilige Rechtsfolgen vorge­nommen werden können.

Zu Art. 21 Z 9a (§ 689 Abs. 9):

Trotz umfangreicher Vorbereitungen, Softwaretests und Schulungen muss mit An­fangsschwierigkeiten bei der Umstellung gerechnet werden, die nicht zu Sanktionen führen sollen. Es ist daher ein sanktionsfreier Übergangszeitraum bis zum 31.8.2019 festzulegen; Meldeverstöße in diesem Zeitraum werden nicht sanktioniert. Nicht sank­tionsfrei sind Meldeverstöße in Bezug auf Anmeldungen.

Zu Änderungen des Art. 24 (Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz – GESG)

Artikel 24 der Regierungsvorlage (59 dB) verfolgt nach den Erläuterungen das Ziel der Sicherstellung der Finanzierung der Österreichische Agentur für Gesundheit und Er­nährungssicherheit GmbH (AGES). Die seit 2016 bestehende Verpflichtung der öffent­lichen Apotheken zur Entrichtung dieser Abgabe sollte deshalb statt bis 2018 nunmehr bis zum Ablauf des Jahres 2022 erstreckt werden.

Im Hinblick auf die sich seit Jahren ungünstig entwickelnde Ertragssituation einer er­heblichen Anzahl von öffentlichen Apotheken soll diese Zahlungspflicht nunmehr über Ersuchen der Österreichischen Apothekerkammer nur um ein Jahr bis einschließlich 2019 verlängert werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen er­läutert, liegt Ihnen auch schriftlich vor und ist damit ordnungsgemäß eingebracht.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karl Nehammer. – Bitte.


11.08.53

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Galerie! Das ist heute ein guter Tag, es ist ein Budget der Veränderung. (Abg. Jarolim: Wer soll das glauben?) Wir nehmen so viel ein, dass wir in die Lage versetzt werden, weniger auszugeben und mit dem Überschuss wieder zu investieren. Wo investieren wir? – Wir investieren in Bildung, wir investieren in die Familien, in die Kinder, in die Eltern, die eine wesentliche Leistung dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft wächst und fortbesteht. Das ist heute ein guter Tag, das ist ein gutes Budget. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Auch wenn Sie es nicht gerne hören: Wir geben mehr Geld für Sicherheit aus; wir ha­ben mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße. Wir geben auch mehr Geld für Bildung und Forschung aus. Und das ist eine Investition in Arbeitsplätze. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Herr Finanzminister, Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für Ihre Arbeit, für Ihr En­gagement! Ich weiß, wie schwierig die Verhandlungen waren. Das Regierungsteam hat als Gesamtheit zusammengewirkt, der Herr Vizekanzler, alle waren daran beteiligt,


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