Nach der Rechtslage gemäß BGBl. I Nr. 79/2015 würden Berichtigungen der gemeldeten Beitragsgrundlagen nur innerhalb von sechs Monaten sanktionslos vorgenommen werden können. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wäre eine sanktionslose Berichtigung für einen größeren Zeitraum möglich.
Ziel der Neuregelung ist es, den daraus resultierenden unverhältnismäßigen Mehraufwand für Unternehmen und Krankenversicherungsträger sowie eine Vervielfachung des Sanktionsvolumens zu vermeiden. Berichtigungen der gemeldeten Beitragsgrundlagen sollen daher innerhalb von 12 Monaten ohne nachteilige Rechtsfolgen vorgenommen werden können.
Zu Art. 21 Z 9a (§ 689 Abs. 9):
Trotz umfangreicher Vorbereitungen, Softwaretests und Schulungen muss mit Anfangsschwierigkeiten bei der Umstellung gerechnet werden, die nicht zu Sanktionen führen sollen. Es ist daher ein sanktionsfreier Übergangszeitraum bis zum 31.8.2019 festzulegen; Meldeverstöße in diesem Zeitraum werden nicht sanktioniert. Nicht sanktionsfrei sind Meldeverstöße in Bezug auf Anmeldungen.
Zu Änderungen des Art. 24 (Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG)
Artikel 24 der Regierungsvorlage (59 dB) verfolgt nach den Erläuterungen das Ziel der Sicherstellung der Finanzierung der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES). Die seit 2016 bestehende Verpflichtung der öffentlichen Apotheken zur Entrichtung dieser Abgabe sollte deshalb statt bis 2018 nunmehr bis zum Ablauf des Jahres 2022 erstreckt werden.
Im Hinblick auf die sich seit Jahren ungünstig entwickelnde Ertragssituation einer erheblichen Anzahl von öffentlichen Apotheken soll diese Zahlungspflicht nunmehr über Ersuchen der Österreichischen Apothekerkammer nur um ein Jahr bis einschließlich 2019 verlängert werden.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, liegt Ihnen auch schriftlich vor und ist damit ordnungsgemäß eingebracht.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karl Nehammer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Das ist heute ein guter Tag, es ist ein Budget der Veränderung. (Abg. Jarolim: Wer soll das glauben?) Wir nehmen so viel ein, dass wir in die Lage versetzt werden, weniger auszugeben und mit dem Überschuss wieder zu investieren. Wo investieren wir? – Wir investieren in Bildung, wir investieren in die Familien, in die Kinder, in die Eltern, die eine wesentliche Leistung dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft wächst und fortbesteht. Das ist heute ein guter Tag, das ist ein gutes Budget. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Auch wenn Sie es nicht gerne hören: Wir geben mehr Geld für Sicherheit aus; wir haben mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße. Wir geben auch mehr Geld für Bildung und Forschung aus. Und das ist eine Investition in Arbeitsplätze. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Herr Finanzminister, Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für Ihre Arbeit, für Ihr Engagement! Ich weiß, wie schwierig die Verhandlungen waren. Das Regierungsteam hat als Gesamtheit zusammengewirkt, der Herr Vizekanzler, alle waren daran beteiligt,
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