Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 93

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dentin des Rechnungshofes hat im Ausschuss gesagt, dass es möglich sein wird, 86 Prozent der Stellen zu finanzieren.

Jetzt muss man doch davon ausgehen, dass die im Stellenplan angegebenen Stellen dort nicht als Fantasiezahlen enthalten sind, sondern dass sie einen Bedarf wider­spiegeln, der im Rechnungshof besteht. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass der Rechnungshof in den letzten Jahren ja sehr personalintensive neue Aufgaben übertragen bekommen hat: Prüfaufgaben nach dem Medientransparenzgesetz und nach dem Parteiengesetz. Bei diesen Prüfaufgaben kommt noch dazu, dass die ge­setzlichen Rahmenbedingungen nicht so beschaffen sind, dass die Prüfung durch den Rechnungshof auch tatsächlich das bringt, was mit den Gesetzen beabsichtigt ist, nämlich Transparenz im wichtigen Bereich der Parteienfinanzierung und in den wichti­gen Beziehungen zwischen Politik und Medien zu schaffen.

Es braucht daher zwei Dinge: Es braucht für den Rechnungshof in diesen Bereichen – wir haben diesbezüglich schon einen Antrag eingebracht – bessere rechtliche Rah­menbedingungen, und es braucht ausreichend Mittel, damit der Rechnungshof seine Stellen auch tatsächlich besetzen kann. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.


12.38.19

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Ich rede zum Thema Volksanwalt­schaft. Die Volksanwaltschaft hat als unabhängige Kontrolleinrichtung die Aufgabe, Missstände in der Verwaltung zu prüfen, seit 2012 ist sie auch für den Schutz und für die Förderung der Menschenrechte zuständig, und seit 2017 hat sie überdies auch die Aufgabe der Abwicklung des Heimopferrentengesetzes.

Große Bedeutung hat die Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung für unsere Bevölkerung, denn sie bietet einen niederschwelligen Zugang und hat hohe Kompe­tenz. Sichtbar wird dies darin, dass im vergangenen Jahr über 20 000 Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen, ihre Schwierigkeiten mit den Behörden und die Missstände, die sie in der Verwaltung vermutet haben, in die Volksanwaltschaft eingebracht haben. Die­se Zahl hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht. Insgesamt wurden 10 333 Prüfver­fahren eingeleitet. Die Volksanwaltschaft ist natürlich bestrebt, noch bekannter zu wer­den, vor allem auch im Bereich der Jugendlichen und der Frauen, damit diese sich ver­stärkt an sie wenden.

Im Rahmen ihrer Funktion des Schutzes der Menschenrechte kontrolliert die Volksan­waltschaft in Österreich rund 4 000 Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinde­rung, aber auch solche ohne Behinderung untergebracht sind. Ich möchte mich ganz besonders herzlich für den Sonderbericht, den die Volksanwaltschaft zu Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen geliefert hat, bedanken, denn solche Berich­te regen dazu an, Verbesserungen einzuleiten.

Aufgrund eines Beschlusses des Nationalrates hat die Volksanwaltschaft 2017 die un­abhängige Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern eingerichtet und ist dafür zuständig – sie war da bis jetzt schon gut tätig –, dass die Opfer Entschädigun­gen bekommen.

Über all diese Aufgaben erstattet die Volksanwaltschaft uns hier im Nationalrat und auch im Bundesrat immer Bericht. Das Budget der Volksanwaltschaft spiegelt ihre Auf­gaben wider und korreliert auch mit den Wirkungszielen der Volksanwaltschaft. Die Ausgabenschwerpunkte liegen mit 60 Prozent natürlich im Personalbereich. Es gibt im


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