Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 104

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Danke schön. (Bravoruf und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Ich nehme an, ihr wart in Wiener Neustadt mindestens so sparsam!)

13.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann Genossinnen und Genossen betreffend kein „Körberlgeld“ für BK Kurz und VK Strache aus dem Steuergeld der ÖsterreicherInnen

eingebracht in der 19. Sitzung des Nationalrates am, 17. April 2018 im Zuge der De­batte zu Tagesordnungspunkt 4-6

4) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bun­desfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)

5) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Bundesge­setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanz­gesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.)

6) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesge­setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanz­gesetz 2019 - BFG 2019) samt Anlagen (104 d.B.)

zu Top 5) BFG 2018

UG 10 Bundeskanzleramt und UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport

Die Bundesregierung schafft es mit dem vorliegenden Budget, trotz ausgezeichneter Konjunkturlage und den von der Vorgängerregierung gesetzten budgetären Rahmen­bedingungen in Richtung eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2019, bei den für die Menschen so wichtigen Bereichen, wie Soziales, Bildung und Arbeitsmarkt zu spa­ren und nur bei sich selbst großzügig zu sein. Bei den Menschen wird gespart indem wichtige Maßnahmen wie z.B. die Aktion 20.000 abgeschafft werden, es geplant ist die AUVA aufzulösen, die Finanzierung des Pflegeregresses wird nicht abgesichert, der Ausbau der Ganztagesschulen wird verschoben und die Förderung von Start-ups bzw. der Entwicklungszusammenarbeit werden gekürzt.

Auf der anderen Seite ist diese Regierung zu sich selbst sehr generös, indem sie vor allem im Bereich des Bundeskanzleramtes und des Vizekanzlers ihre Kabinette um 166 Planstellen aufbläht, in den Ministerien Generalsekretäre installiert und dem Bun­deskanzler Kurz (ca. 51 Mio. €) sowie dem Vizekanzler Strache (15 Mio. €) ein groß­zügiges „Körberlgeld“ genehmigt.

Es ist in hohem Maße unsozial und politisch nicht nachvollziehbar, dass diese schwarz-blaue Regierung in dem ersten von ihr vorgelegten Budgetentwurf nur bei den Menschen spart, bei sich selbst aber nicht.        

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache, werden aufgefordert, bei den Regierungsfraktionen dafür einzutreten, dass jene in ihrer Verwendung nicht genauer definierten Ansätze in den Budgets 2018/2019, um-


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