Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 289

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landsverräter oder Drückeberger bezeichnet hatten, plötzlich in höchsten Tönen über die unverzichtbaren Leistungen dieser jungen Männer gesprochen wurde.

Ein wahltaktischer Spagat, der sich entsprechend einer Analyse des Institutes SORA als geglückt herausstellen sollte. Demnach gaben 74 % der Wehrpflicht-BefürworterIn­nen als Grund für ihre Entscheidung „die Beibehaltung des Zivildienstes“ an.

Hat die Wehrpflicht-Volksbefragung also vor allem für die UnterstützerInnen des Be­rufsheeres, in Verbindung mit der Einführung des fair entlohnten Freiwilligen Sozialen Jahres, nicht das gewünschte Ergebnis gebracht, so konnte die breite öffentliche Dis­kussion doch zur Bewusstseinsbildung, ob der großartigen Leistungen sowohl der Zivil- als auch der Wehrdienstleistenden, beitragen.

Nach wie vor bestehen jedoch gravierende Benachteiligungen für junge Menschen bei der Ableistung ihres Dienstes, etwa hinsichtlich der extrem geringen finanziellen Ver­gütung von lediglich 321,22 € (Stand: 2018) für Grundwehrdiener (bestehend aus einer monatlichen Grundvergütung von 110,07 € zzgl. eines Monatsgeldes i. H. v. 211,15 €).

Trotz ergänzender Sachleistungen, wie der kostenlosen Unterbringung am Dienstort (Ka­serne), sowie der kostenlosen Zurverfügungstellung von Dienstkleidung (Uniform) und Verpflegung, ist man in der Vergütung des Grundwehrdienstes weit vom Erreichen der Armutsschwelle nach EU-SILC 2016 von 1.185 €/Monat entfernt.

Die Republik Österreich verfügt damit offiziell über eine Armee von Working Poor. Also über Soldaten, die im Ernstfall ihr Leben für den Schutz der Bevölkerung einzusetzen haben, aber nicht genug verdienen, um „ihre Wohnung angemessen warm zu halten, oder ein Auto zu betreiben“1.

Dass hier ein massives Problem vorliegt, wurde scheinbar auch von der Regierung erkannt. Auf S. 53 des Regierungsabkommens hält die Koalition daher eine „Erhöhung der Grundvergütung der Grundwehrdiener“ als Ziel fest. Allein Taten folgten bis dato nicht – ganz im Gegenteil wurde von den Koalitionären am 13.3.2018 der Beschluss eines entsprechenden Antrages im Landesverteidigungsausschuss verweigert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Verteidigungsminister, wird aufgefordert, dem Parlament ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die, in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm und im Rahmen des Doppelbudgets 2018/19, eine An­hebung der Grundvergütung für Präsenzdiener ermöglicht, um diese aus einer Situa­tion akuter Armutsbetroffenheit zu befreien“.

1 http://www.statistik.at/web_de/presse/112260.html (14.04.2018).

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, auch ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Kunasek. – Bitte, Herr Minister.


11.38.06

Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuschauer! Es freut mich sehr nach einer jetzt doch dreijährigen Pause wieder hier im Hohen Haus zu Ihnen


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