Ihnen, Hohes Haus, eigentlich auch nur die Annahme dieses Gesetzes empfehlen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Hammerschmid ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Manche werden es vielleicht nicht wissen: Ich bin eigentlich promovierte Molekularbiologin und habe auch acht Jahre in der medizinischen Forschung gearbeitet. Das ist der Grund, warum auch ich mir eine Einschätzung zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 zutraue.
Kollege Smolle, ich glaube, dein Plädoyer für die personalisierte Medizin und alles, was damit verbunden ist, können wir von der SPÖ natürlich mittragen, denn auch wir wollen, dass die Banken zur Verfügung stehen, um medizinische Forschung und Entwicklung voranzubringen. So ist nämlich gerade eure Bank, die Biobank der Universität Graz, ein echter Schatz, denn sie umfasst 7,5 Millionen biologische Proben menschlichen und tierischen Ursprungs, verknüpft mit den dazugehörigen klinischen und personenbezogenen Daten und Informationen, also Gewebeproben, Blutproben, Speichel, andere Körperflüssigkeiten, Zellen und genetisches Material und DNA-Proben. Das ist ein echter Schatz!
Das ist ein Schatz für die Biomarkerforschung, notwendig für den treffsichereren und wirksameren Einsatz von Therapien, denn jeder Mensch – du hast es auch gesagt – soll jene Medikamente bekommen, die aufgrund seiner genetischen Beschaffenheit und der Rahmenbedingungen, unter denen die Person lebt, auch wirklich wirken, und zwar nur diese, und das geht mit dieser Biomarkerforschung auf Basis der Biobanken ganz gut.
Wir alle wissen: Das rettet Leben. In meiner Zeit an der Veterinärmedizinischen Universität haben wir uns auch mit den Gewebeproben und der Gewebebank der Vetmed angeschlossen, denn dasselbe, was für Menschen gilt, gilt natürlich für Tiere.
Klar ist auch, dass diese Gewebebanken Basis und Quelle für völlig neue Therapieansätze und diagnostische Methoden sein können. Was aber unweigerlich damit verknüpft ist und absolut verknüpft sein muss, ist die Voraussetzung, dass wir wirklich sorgfältig mit den Patientendaten umgehen, und zwar stets natürlich im Einverständnis mit den Patienten. Das ist ganz, ganz klar.
Als ehemalige Bildungsministerin hätte auch ich mir damals oft – wirklich oft! – gewünscht, dass wir auf die Vielzahl an Daten zugreifen können, die wir haben, auf Pisa genauso wie auf die Bildungsstandarddaten, auf die vielen Daten von Statistik Austria oder auch des Bifie. Längsschnittstudien hätten uns wahrlich helfen können, um im Bildungssystem viel treffsicherer zu agieren, und die Nutzung dieser Daten wäre natürlich auch in der Schulentwicklung von immenser Wichtigkeit und von immensem Wert.
Die Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, die ermöglichen, dass die Wissenschaft zum Wohle des Menschen forschen und Neues entstehen kann. Die Politik hat aber auch die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Menschen und ihre Daten optimal und bestmöglich geschützt werden.
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