In dieser ganzen Causa unterstütze ich natürlich die Stoßrichtung, die dem Gesetz zugrunde liegt, aber eines ist schon klar, und wir haben es heute in vielfacher Ausführung schon gehört: Es sind einige Dinge im Gesetz nicht zufriedenstellend geregelt.
Ich nehme jetzt noch einmal Philip Kuchers Anmerkungen auf, denn für uns ist es auch ganz klar, dass den Zugriff auf die Daten insbesondere Universitäten, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen haben sollen, aber wie das mit den unternehmerischen Zugriffen geregelt ist, ist wirklich eine Schwachstelle. Ich sage es noch einmal: Die Unternehmen bekommen Zugriff auf diese Daten durch einen Bescheid des Verkehrsministers – vom Verkehrsminister, nicht vom Wissenschaftsfonds, vom Verkehrsminister! –, und die Frascati-Kriterien sind zugrunde gelegt, die da heißen: neuartig, schöpferisch, ungewiss in Bezug auf das Endergebnis, systematisch, übertragbar und reproduzierbar.
Cambridge Analytica? Frascati? – Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert: Ein ganz klares Nein war da nicht im Raum; von Ihren VertreterInnen (in Richtung Bundesminister Faßmann) ja, aber wir haben mit Expertinnen und Experten aus dem Datenschutzbereich diskutiert, die das nicht so gesehen haben. Das heißt, da gilt es schon noch einmal hinzuschauen und an genau dieser Stellschraube noch ein Stück weit zu drehen.
Unlogisch erscheint mir auch, warum jene Register, die man öffnen will, per Verordnung geregelt werden sollen. Warum gehen wir da so intransparent vor? Warum diese Heimlichtuerei abseits des Parlaments? Sagen wir doch klar, welche Register wir geöffnet haben wollen, schreiben wir es ins Gesetz!
Der letzte Punkt – sonst rede ich zu lange – betrifft das Draufschauen auf die gelebte Praxis auf Basis dieses Gesetzes in einer Arbeitsgruppe, die mit ministeriellen Vertretern besetzt ist: Was ist das denn? – Es geht da um ganz, ganz, ganz heikle Daten, umso wichtiger ist, dass wir eine wirklich unabhängige Evaluierung installieren, mit nationalen und internationalen Experten, die das wirklich unabhängig untersuchen können – auf Praktikabilität, auf Treffsicherheit und insbesondere auf ausreichenden Datenschutz.
Ich bitte wirklich, noch einmal darüber nachzudenken, auch im Sinne des eingebrachten Entschließungsantrages. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Nehammer.)
10.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich noch einmal wiederholen, dass wir zur Abstimmung über Ergänzungs-, Abänderungs- und Zusatzanträge nach den Tagesordnungspunkten 8 bis 11 gelangen werden. (Abg. Schieder: Das Gesetz auch! Nicht nur die Anträge!) – Ja, natürlich, und auch über den Grundantrag.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (48 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (101 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich setze mit der Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt 6 fort.
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