Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 67

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Ganz wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass das Bestbieterprinzip verbessert werden soll, indem die Vergabe nach Qualitätskriterien und nicht rein nach dem Preis durch­geführt wird. Es wird möglich sein, die bestmögliche Qualität um einen günstigen Preis zu bekommen, aber nicht nur auf den Preis zu schauen. Wenn nicht nur auf den Preis geschaut wird, sondern vor allem auch soziale, ökologische, innovative Aspekte berücksichtigt werden, bringt uns das auch etwas bei der Verhinderung des Sozial- und Lohndumpings. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wichtig ist mir – da ja unsere Debatten und unsere Redebeiträge auch zur Interpre­tation der Absicht des Gesetzgebers dienen –, auch darauf hinzuweisen, was unter der Zusammenrechnung von Dienstleistungen zu verstehen ist. Bei der Vergabe von Dienst­leistungsaufträgen sollen nämlich nur dann Aufträge zusammengerechnet werden, wenn es sich um Dienstleistungen desselben Fachgebietes handelt. Ein kon­kre­tes Beispiel: Wenn eine Gemeinde ein Feuerwehrhaus oder ein Gemeindeamt er­richten möchte, aber noch nicht genau weiß, wie das ausschauen soll, dann kann sie zuerst einen Architektenwettbewerb ausschreiben, Vorentwürfe einholen und erst dann, nach der Auswahl eines solchen Vorentwurfes, die Planungsleistungen beauf­tragen. Dieser Vorentwurf und die Planungsleistungen sind dann nicht zusammenzu­rechnen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Vergaberechtsreformgesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung machen, weil die öffentliche Hand natürlich auch Vorbildwirkung hat. Wir lenken die Wirtschaft in die richtige Richtung, weg von einer Billig-billig-billig-Mentalität hin zu einem wirtschaftlich nachhaltigen, innovativen und vor allem auch qualitätsvollen Ansatz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Melanie Erasim zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


11.26.26

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, denn es sichert das Überleben vieler öster­reichischer Unternehmen. Mit 300 Seiten ist es ein sehr langes Gesetz, das aber sehr viele von uns als Sozialdemokratie geforderte Dinge beinhaltet. Es enthält unter ande­rem das verpflichtende Bestbieterprinzip im Busbereich, es ermöglicht weiterhin die Direkt­vergabe im Eisenbahnbereich, auch nach EU-rechtlichen Vorgaben, es bietet aber auch Rechtsschutz für Eisenbahnunternehmen – vor allem für jene, die bei der Vergabe das Nachsehen hatten.

Dieses Gesetz bildet jedoch lediglich die Grundlage. Es muss mit Leben befüllt werden, unter anderem in Bezug auf das Best-, statt Billigstbieterprinzip im Sinne der Buslenkerinnen und Buslenker. Gegen Sozial- und Lohndumping!, ist hier die Devise. Diesbezüglich sind aber auch alle Bundesländer aufgefordert, in der Umsetzung bei den Busverkehrsbestellungen jene Unternehmen zu würdigen, die gut ausgebildetes Personal und faire Beschäftigungsbedingungen haben und jungen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Perspektiven bieten. Sozialdumping mit Steuergeldern muss ein Ende haben, denn Ausschreibungen über Lohndumping zu gewinnen, ist wahrlich keine Kunst. (Beifall bei der SPÖ.)

Das setzt aber auch voraus, dass die Ausschreibungen so gestaltet sind, dass diese Qualität eingefordert wird. Mit diesem von der SPÖ lange geforderten Passus besteht nun die Möglichkeit dazu.

 


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