Was macht die Regierung aktuell? – Die Regierung führt aktuell in einigen Bundesländern, nämlich in Kärnten, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg, noch schnell Ausschreibungen mit möglichst langen Fristen durch – das ist ja auch ein absurdes System, dass Bundesländer, Verkehrsverband und der Bund eigens diese Bestellungen aufgeben und wir das nicht gemeinsam machen –, damit es auch 2023 noch keine Direktvergabe gibt.
Ich halte das für zutiefst verantwortungslos und deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, mit dem Ziel zu eruieren:
• ob und in welchem Umfang öffentliche Ausschreibungen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu effizienteren Ergebnissen kommen, wobei gleiche Leistung und Qualität Voraussetzung ist,
• unter welchen Umständen Direktvergaben aufgrund der Annahme, dass der neue Anbieter besser sei als der alte, wirtschaftlich sinnvoll sind.
Diese Studie ist sodann dem Nationalrat vorzulegen.
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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
11.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (69 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-gesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabe-gesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018) (96 d.B.) – TOP 7
Bezüglich der Vergabe von Leistungen des öffentlichen Verkehrs herrscht zwischen dem Verkehrsministerium und relevanten EU Institutionen nicht immer Einigkeit. Konkreter heißt das: Die EU Kommission hat in der Konferenz zur Präsentation ihrer Auslegungsleitlinien für die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträgen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach den europäischen Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten der Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme bleiben. In den Richtlinien steht jetzt dezidiert,
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