Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 150

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jenen abzuerkennen, die Mörder, Vergewaltiger oder Terroristen sind, also Kriminellen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie sagen, dass diese Möglichkeiten – die perfekt kontrolliert werden, die auch von einem Richter genehmigt werden müssen – gegen unbescholtene Bürger, viel­leicht sogar gegen Abgeordnete eingesetzt werden könnten, dann zeigt das doch nur, wie Sie denken. Man sagt: So wie der Schelm denkt, so ist er. Das heißt, dieser Ge­neralverdacht, den Sie hier gegenüber all jenen aussprechen, die das kontrollieren, die das einschränken, ist eindeutig unfair gegenüber jenen, die Tag für Tag dafür sorgen, dass wir in Sicherheit leben können. – Denn genau um das geht es! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Deshalb: Wir brauchen nicht die Rechte von Mördern, Vergewaltigern oder Terroristen zu schützen. Was wir tun müssen – dazu sind wir verpflichtet, und zwar jeder von uns –, ist, die Sicherheit der Menschen in Österreich zu gewährleisten. Das müssen wir tun! (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Diese Sympathie, die Sie für Menschen aufbringen, die kriminell sind, die mit einer Strafe von bis zu zehn Jahren oder sogar darüber rechnen müssen, kann ich nicht nachvollziehen – außer, wenn man sich anschaut, dass Sie mittlerweile zu einer Brachialopposition verkommen sind, die vor wenigen Monaten noch unvorstellbar war.

Deshalb: Werden Sie wieder ein bisschen vernünftiger! Es war ja ganz sympathisch in den letzten Jahren, als Sie versucht haben, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten den Dingen anzunähern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Machen Sie keine Brachial­oppo­sition, sondern geben Sie zu, dass diese Maßnahme notwendig ist im Interesse der Sicher­heit der Bürger, und stimmen Sie zu! – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)


14.38.12

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Meine ge­schätzten Kollegen! Als letzter Redner unserer Fraktion muss ich einiges zu den Argumenten klarstellen, die heute von einigen Vorrednern immer wieder vorgebracht worden sind.

Wir sprechen von einem Überwachungspaket, das hier in zwei Teilen, Inneres und Justiz, behandelt wird. Herr Kollege Prinz! Ja, Kollege Pendl weiß, wofür wir stehen, denn sonst hätten wir schon längst dieses Sicherheitspaket, das Sie damals umsetzen wollten. Wir haben es deswegen nicht, weil wir gewisse Dinge eingefordert haben, die die ÖVP nicht wollte. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich möchte aber eines festhalten: Der Zugang und die Lösungsansätze sind hier einfach falsch aufgestellt worden. Bild- und Videomaterial verwenden, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, kann die Polizei derzeit auch schon. Sie haben insofern eine Veränderung herbeigeführt, als Sie die Anordnungen von der Staatsanwaltschaft, den Richtern heruntergenommen und das ins Sicherheitspolizeigesetz hineingegeben haben. Der andere Bereich – Imsi-Catcher, die auch schon angesprochen worden sind – wurde vom Sicherheitspolizeigesetz auf richterliche Ebene gesetzt.

Das Problem bei dieser Sache ist jener Umstand, dass die ÖVP nicht bereit war, einen sogenannten Rechtsschutzsenat, eine höhere Kontrolle einzuführen, damit auch gewährleistet ist, dass der Souverän – auch die Abgeordneten hier – die Kontrolle


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