Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 156

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mit Unwahrheiten stundenlang etwas erzählen, das macht es auch nicht besser. Ich bin befriedigt, denn die Leute sind sicher nicht so dumm, das zu glauben. – Danke schön. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

14.57


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 8 bis 11 der Tagesordnung, damit das Verlangen auf Behandlung einer Dring­lichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

14.58.37Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Rettung für das Weltkulturerbe?“ (716/J)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 716/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich die Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Es hat schon merkwürdig begonnen. 2008 wurde das Grundstück am Wiener Heu­markt – heftig kritisiert vom Rechnungshof – weit unter seinem Marktwert verkauft.

Dann wurde im Jahr 2012 bekannt, dass der Investor Michael Tojner auf diesem Grundstück im Kerngebiet des Weltkulturerbes ein Hochhaus für Luxuswohnungen bauen will. Das war zu diesem Zeitpunkt unmöglich. Also hat ihm der Wiener Gemein­derat die Fläche einfach umgewidmet. Im Jahr 2020 soll mit dem Bau von zwei Hochhäusern, eines davon 66 Meter hoch, begonnen werden.

Die UNESCO hat von Beginn an das Vorhaben als inakzeptablen Eingriff in die historisch gewachsene Struktur der Altstadt abgelehnt. Vor einem Jahr – im Juli 2017 – hat die UNESCO das historische Zentrum der Stadt Wien deshalb auf die Rote Liste des gefährdeten Weltkulturerbes gesetzt und Österreich eine Frist zur Stellungnahme im Rahmen eines Reports bis 1. Februar 2018 eingeräumt.

Inhaltlich sollte dieser Report auf folgende Kritikpunkte der UNESCO eingehen:

·          Unzureichender Schutz des Welterbes in den Planungsinstrumenten der Stadt Wien

·          Höhe und Volumen des Bauprojekts am Heumarkt in der Kernzone des Welt­erbes

·          Unzureichende Informationen zum Zubau des Wien-Museums / Aufstockung des Winterthur-Gebäudes und deren Welterbeverträglichkeit am Karlsplatz

Aufgrund dieses eingeforderten Reports und der Vorhaben Österreichs bezüglich der Kritikpunkte entscheidet die UNESCO in der nächsten Komiteesitzung Ende Juni 2018 über einen allfälligen Verlust des Weltkulturerbetitels.

 


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