Wir kennen natürlich auch die Regelungen nach der Bundesverfassung, dass sich Regierungsmitglieder vertreten lassen können. Ich glaube aber, eine grundsätzliche Frage, die wir uns stellen müssen, ist, was in Zukunft die Ausnahme ist und was die Regel darstellen soll. Wenn wir uns die Vertretungen des Bundeskanzlers anschauen, so sehen wir, das Ganze hat mit seiner Regierungserklärung begonnen, als wir mit der Plenarsitzung hier damals aufgrund eines Termins des Bundeskanzlers in Brüssel erst später beginnen konnten, nämlich um 13 Uhr. Es gab eine Entschuldigung des Bundeskanzlers am 28. Februar. Am 1. März war er bei der an ihn gerichteten Fragestunde anwesend. Es gab jedoch eine Entschuldigung des Bundeskanzlers am 21. und am 22. März , und es gibt jetzt eine Entschuldigung des Bundeskanzlers für den 16. und den 17. Mai aufgrund eines Auslandsaufenthaltes in Bulgarien.
Es ist so, dass ich grundsätzlich der Meinung bin, dass die Regelung, dass man sich vertreten lassen kann, nachvollziehbar ist, aber, wie gesagt, die große Frage ist, was in Zukunft die Ausnahme und was die Regel ist. Wenn man sich andere Staatschefs anschaut, wie zum Beispiel Bundeskanzlerin Merkel, die sich heute einer Debatte im Bundestag stellt und erst danach nach Sofia reist, dann muss ich sagen, ich empfinde die Vorgangsweise unseres Bundeskanzlers als einigermaßen problematisch.
Die große Frage ist, wie wir Aktuelle Stunden in Zukunft abhalten sollen, wenn der Herr Bundeskanzler nicht bereit ist, auch im Vorfeld der österreichischen Ratspräsidentschaft hier Rede und Antwort zu stehen. Es finden vierteljährlich Aktuelle Europastunden statt, wie auch die heutige im Anschluss an die Aktuelle Stunde. Gerade im Vorfeld der österreichischen Ratspräsidentschaft würde ich die Anwesenheit des Bundeskanzlers als wichtig empfinden. Daher bin ich einigermaßen irritiert und glaube, wir sollten uns ernsthaft darüber Gedanken machen, wie wir das in Zukunft handhaben, denn wenn es in Zukunft die Regel ist, dass sich der Bundeskanzler vertreten lässt, und nur noch die Ausnahme, dass er anwesend ist, dann sollten wir uns als Parlament einigermaßen dagegen wehren. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
9.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Was ist jetzt die Frage zur Geschäftsordnung? Die ist mir noch nicht ganz klar.
Ich darf Kollegen Wöginger das Wort zur Geschäftsbehandlung erteilen. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist notwendig, diesbezüglich einige Klarstellungen zu treffen: Österreich steht vor der EU-Ratspräsidentschaft, die mit 1. Juli beginnt, daher ist es notwendig, dass der Bundeskanzler auch im EU-Raum all seine Aufgaben wahrnimmt. Heute Abend findet der informelle Europäische Rat in Sofia statt. Der Bundeskanzler trifft am Nachmittag den serbischen Premierminister, den bulgarischen Premierminister und den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Tajani – also wenn das nicht auch die Dringlichkeit erfordert, dass der Bundeskanzler die Republik Österreich entsprechend vertritt und mit diesen wichtigen Persönlichkeiten Gespräche führt.
Dass die deutsche Bundeskanzlerin Merkel heute noch im Bundestag in Berlin ist, hängt damit zusammen, dass Deutschland nicht vor einer EU-Ratspräsidentschaft steht, die bei uns aber am 1. Juli beginnt.
Noch dazu wurde vom Bundeskanzleramt bereits zu einem Zeitpunkt, bevor die NEOS diese Aktuelle Stunde mit diesem Thema beantragt und gesagt haben, an welches Regierungsmitglied sie diese richten, bekannt gegeben, dass sich der Bundeskanzler heute und morgen in Sofia befindet. Es ist wichtig, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz
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