Weil es in einem Bereich so eine Mischkompetenz gibt, ist heute der Finanzminister hier: weil es auch für den Wirtschaftsstandort ganz wichtig ist, dass unsere Banken im zweiten Halbjahr dieses Jahres nachrangige Anleihen vergeben können, und weil es für unseren Wirtschaftsstandort wichtig ist, dass wir unseren Gläubigerschutz hier durchbringen – da geht es um einen Gläubigerschutz, um eine EU-Richtlinie, die es zum Schutz der Anleger gibt.
All das sollte eigentlich auch in Ihrem Interesse sein als Anwalt und als Vertreter der Österreicherinnen und Österreicher, damit wir einen verstärkten Anlegerschutz auch in Österreich bekommen, Herr Kollege Wittmann! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Um das Thema abzuschließen: Das Parlament hat seine Arbeit getan, das Parlament kommt dieser Arbeit nach, und – wir kontrollieren die Regierung – auch die Regierung ist dem nachgekommen. Daher darf ich jetzt einen Abänderungsantrag einbringen, in dem genau diese Bestimmungen, die Sie zuvor kritisiert haben, aus dieser Vorlage herausgenommen werden, danach extra dem Finanzausschuss zugewiesen werden, dort der Beratung zugeführt werden und dort zur Beschlussfassung kommen. Somit können alle Österreicherinnen und Österreicher sicher sein, dass hier, in diesem Parlament, Finanzsachen im Finanzausschuss bleiben und Datenschutz im Verfassungsbereich bleibt. Das ist somit klargestellt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Jetzt muss ich alle Zuseherinnen und Zuseher um ein bisschen Geduld bitten – das wird dauern. Aus protokollarischen Gründen muss ich den Antrag wörtlich vorlesen, und das dauert etwas. (Abg. Jarolim: Wir können ja einen Imbiss einnehmen!) Ich bringe nun folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (139 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (108 der Beilagen) betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Verfassungsausschusses 139 der Beilagen betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Es entfallen
a) im Titel die Wendungen „das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz,“ und „das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011,“,
b) im Inhaltsverzeichnis die Einträge „6 Änderung des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes“, „15 Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes“ und „16 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011“ und
c) die Art. 6, 15 und 16.
2. Die bisherigen Artikel 7 bis 14 erhalten die Bezeichnungen „6“ bis „13“; die bisherigen Artikel 17 bis 103 erhalten die Bezeichnungen „14“ bis „100“. Im Inhaltsverzeichnis werden die Artikelbezeichnungen entsprechend geändert.
3. In Artikel 22 neu wird in Z 3 in § 104a Abs. 2 folgender Satz angefügt:
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