Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 92

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1. durch die Präsidentin des Nationalrates oder den Präsidenten des Nationalrates oder

2. durch die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Präsidentin des Nationalrates oder mit dem Präsidenten des Nationalrates

abzuschließen.“

Begründung:

Zu Z 1 und 2:

Mit dieser Abänderung sollen drei Materiengesetze, welche nicht Anpassungen an die DSGVO beeinhalten, sondern der Umsetzung der EU-Geldmarktfondsverordnung dienen, aus dem Sammelgesetz 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 herausgenommen und einer separaten Beschlussfassung zugeführt werden.

Zu Z 3:

Entsprechend der bisherigen Praxis im Bereich des Vertragsabschlusses mit der Bundesrechenzentrum GmbH und der Buchhaltungsagentur des Bundes soll auch künftig sichergestellt sein, dass Verträge mit Wirksamkeit für den Bereich des Natio­nalrates und des Bundesrates nur von der Präsidentin des Nationalrates oder dem Präsidenten des Nationalrates bzw. nur im Einvernehmen mit dieser oder diesem abgeschlossen werden dürfen.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist damit ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte.


12.19.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, worauf die gerade geäußerte Kritik des Kollegen Gerstl am Kollegen Wittmann gefußt hat.

Ich denke, es sind zwei Dinge, die wir hier unterscheiden müssen: Wir haben einerseits ein Finanzministerium, das versucht hat, Dinge in ein Gesetzespaket zu bringen, die nicht dort hingehören. Das ist, finde ich, alles andere als in Ordnung, und das müssen wir als Parlament auch ganz klar kritisieren. Wir haben andererseits, und das gestehe ich Kollegen Stefan und Kollegen Gerstl zu, ein selbstbewusst auftretendes Parla­ment – zu Recht, ich fordere das noch viel öfter ein –: Wir alle gemeinsam haben klar gesagt, dass wir uns eine solche Vorgehensweise nicht bieten lassen, und dass wir entsprechend auch die Teile, die nicht zum Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz gehören, wieder rausnehmen – zumindest fast alle, denn bei ein paar besteht die Not­wendigkeit aufgrund der Umsetzungsfrist.

Ich glaube, diese Frage, wie mit dem Nationalrat oder wie mit uns als Parlamentariern umgegangen wird, ist etwas, das wir grundsätzlich viel, viel ernster nehmen sollten. Wir hatten die Debatte in der Früh schon, trotz eines Bundeskanzlers, der an und für sich zwar ordnungsgemäß nach der Bundesverfassung vertreten ist. Ich glaube trotzdem – und ich habe das auch sehr klar geäußert –, dass es mir als Parlamentarier auch zusteht, so etwas zu kritisieren.

 


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