Genauso ist es auch hier: Wir sollten klar kritisieren, dass die parlamentarischen Gepflogenheiten da eben nicht beachtet wurden. Wir können über andere Dinge in diesem Zusammenhang auch noch reden, wie die Frage – wir haben es im Ausschuss schon diskutiert – der Begutachtungsfrist. Zwölf Tage Zeit für die Begutachtung von 200 Materiengesetzen – das ist einigermaßen schwierig. Ich weiß, dass das nicht Sie waren, Herr Bundesminister, sondern dass es die Vorgängerregierung nicht geschafft hat, das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz rechtzeitig auf den Weg zu bringen, aber wenn wir uns ehrlich sind, ist es zwar nicht unmöglich, so ein so umfassendes Paket in zwölf Tagen abschließend zu beurteilen, aber es ist eine unglaubliche Herausforderung. Das alles sind Dinge, die wir uns in Zukunft nicht gefallen lassen sollten.
Auch im Ausschuss gab es etwas, das ich sehr klar kritisiert habe. Eigentlich bestand quasi eine Abmachung, dass aus allen Ministerien Mitarbeiter zur Verfügung stehen, falls es Fragen gibt, da es sich eben um ganz unterschiedliche Materiengesetze handelt. Aus einigen Ministerien oder zumindest aus einem war niemand da, und ich empfinde es dann als sehr schwierig, so die Debatte zu führen.
Das alles sind Dinge, wogegen wir uns parlamentarisch einfach wehren sollten, da wir dann natürlich, wenn wir Fragen haben, keine Antworten bekommen Es ist mir klar, Herr Bundesminister Moser, dass Sie die auch nicht alle geben können, das ist gar nicht die Frage, aber genau deswegen verständigen wir uns ja auf entsprechende Vorgangsweisen.
Zum Inhaltlichen: Wir werden dem Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz so nicht zustimmen. Ich halte, wie schon beim ersten Teil, grundlegende Dinge für DSGVO-widrig. Es werden hier pauschal Betroffenenrechte ausgeschlossen, es wird pauschal – insbesondere im Gesundheitsbereich – das Widerspruchsrecht ausgeschlossen, es wird pauschal das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ausgeschlossen, es wird pauschal die Informationspflicht ausgeschlossen. Ich halte das schlichtweg für europarechtswidrig und für nicht sonderlich geschickt, dass hier sehenden Auges eine europarechtswidrige Gesetzeslage hergestellt wird.
Das sehe übrigens nicht nur ich so, sondern auch die österreichische Datenschutzbehörde, und wer, wenn nicht die österreichische Datenschutzbehörde, hat entsprechende Kompetenz in diesem Zusammenhang. Was wir hier tun, ist, dass wir in vielen Bereichen sehr großflächig Betroffenenrechte ausschließen; das ist nicht im Sinne des Datenschutzes, das ist nicht im Sinne der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, und damit ist es auch nicht im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher.
Ich verstehe nicht, wieso wir das machen. Gerade bei der Datenschutz-Grundverordnung haben das Europäische Parlament und auch einzelne Abgeordnete über Jahre hinweg für ein umfassendes und hohes Datenschutzniveau – und das europaweit – gekämpft, und was wir jetzt tun, ist, das in Teilbereichen zu untergraben und auszuhöhlen, und das halte ich eindeutig für den falschen Weg. (Beifall bei den NEOS.)
12.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Datenschutz-Grundverordnung ist das Thema, und das bedeutet, dass ein Gesetzeswerk der Europäischen Union unmittelbar in Österreich anwendbar ist, und zwar bereits ab 25. Mai dieses Jahres, also in neun Tagen.
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