Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 114

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ist das für mich ein weiterer kleiner Beitrag dahin gehend, den Staat und die Bür­gerIn­nen Schritt für Schritt zugunsten der Banken und der Kreditinstitutionen zu schwächen, denn Sie wollen mit Ihrem Abänderungsantrag bewirken – und das ist auch schon ange­sprochen worden –, dass sich die Banken nicht auf die Finger schauen lassen müssen. Das mieft nach erneuter Klientelpolitik dieser Regierung, einer Regierung der Reichen, der Mächtigen und, wie wir jetzt auch zur Kenntnis nehmen müssen, offenbar auch der Banken und Kreditinstitute.

Was würden die Bürgerinnen und Bürger von diesem Vorschlag zur Abänderung haben? – Nichts, genau nichts. Genauso wenig, wie die Bürgerinnen und Bürger von der Gewinnverschiebung der Konzerne und deren Steuervermeidung haben, die diese Regierung bewusst zulässt.

Der Antrag der SPÖ – wir wollten endlich den Kampf gegen den Steuerbetrug auf­nehmen – ist letzte Woche wieder vertagt worden. Die Arbeiterinnen und Arbeiter dieses Landes können sich eben nicht aussuchen, ob sie Steuern zahlen müssen und ob ihnen der Staat auf die Finger schauen darf, ob sie wollen oder nicht. Da fällt mir wieder das alte Sprichwort ein: Wer zahlt, schafft an. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Eßl. – Bitte.


13.40.22

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Durch die Änderungen im Bankwesengesetz und im Investment­fonds­gesetz werden nun entsprechende Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichts­behörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde umgesetzt. Ziel dieses Gesetzes ist es, Rechtssicherheit für die Aufsichtsbehörden und auch für die betroffenen Kreditinstitute zu schaffen. Dazu gibt es einige organisatorische Anforde­rungen an die Kreditinstitute, die nunmehr auch entsprechend festgelegt werden, bei­spielsweise hinsichtlich der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses oder des Risikoausschusses oder auch der Compliancebestimmungen. Es ist auch die Definition der formalen Unabhängigkeit für Aufsichtsratsmitglieder entsprechend geregelt, und im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist eine bestimmte Mindest­anzahl an formal unabhängigen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgesehen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit des Freibeweises und strengere Kriterien nur bei Banken über 5 Milliarden Euro Bilanzsumme. Ich glaube, das ist wichtig. Letztendlich wollen wir auch im Nominierungsausschuss keine weitere Beschränkung des Eigen­tums­rechtes und der Eigentümer. In dieser Frage unterscheiden wir uns natürlich von der SPÖ und auch von den Restgrünen, die diese Eigentumsrechte entsprechend beschränken wollen. Wir wollen Eigentum stärken und nicht beschränken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Insgesamt schaffen wir mit diesem Gesetz eine Umsetzung der europäischen Vor­gaben, gleichzeitig aber Bestimmungen, die praktikabel sind. Darum bin ich der Mei­nung, dass Sie alle diesem Gesetzentwurf zustimmen sollten. Ich darf allerdings noch folgenden Abänderungsantrag einbringen, der inhaltlich zwar nicht weitreichend ist – es geht um die Richtigstellung eines Redaktionsversehens, um die Korrektur zweier Verweisfehler und um die Reflexion einer Ergänzung auch in der Ausnahmebestim­mung und in der Bestimmung zum Inkrafttreten –, es sind allerdings sehr viele Para­gra­fen davon betroffen.

Ich bitte daher noch um etwas Geduld, wenn ich diesen Antrag jetzt verlese:

 


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