Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 180

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wichtiges Werkzeug für Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bild­schir­men!

Im Februar, um noch einmal zurückzuspulen, habe ich die Anfrage zum Schulbesuch gestellt, und ich habe dann auch zeitgerecht Antwort bekommen. Was mich gewundert und gleichzeitig alarmiert hat, ist, dass Kanzler und Vizekanzler mir einfach keine Ant­worten, fast keine Antworten gegeben haben. Zum großen Teil lauten die Antworten, dass Sie sich dafür nicht zuständig fühlen. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage: Als was oder wer, in welcher Funktion waren Sie dann an dieser Schule? – Sie waren doch in der Funktion als Vizekanzler oder Herr Sebastian Kurz als Kanzler an der Schule, also warum ich darauf keine Antworten bekommen habe, ist rätselhaft für mich. Insofern werden wichtige parlamentarische Kontrollinstrumente mit Füßen getreten, wenn Anfragen nicht beantwortet werden.

Dankenswerterweise hat sich Herr Nationalratspräsident Sobotka, wie man den Medien entnehmen konnte, diesbezüglich geäußert und vermerkt, dass ein Mitglied der Bundesregierung eine Begründung dafür abgeben muss, weshalb eine Anfragebeant­wortung nicht in seinen oder ihren Zuständigkeitsbereich fällt; eine Begründung, die ich zu dieser meiner Anfrage nicht bekommen habe. Vonseiten des Kanzlers Kurz bezie­hungsweise des Vizekanzlers Strache ist das, wie gesagt, nicht passiert.

Der Herr Nationalratspräsident hat auch darauf hingewiesen, dass dieses Kontroll­instru­ment ernst genommen werden muss, und das will ich an dieser Stelle noch ein­mal unterstreichen. Es muss ernst genommen werden, es ist ein wichtiges Instrument, und wenn es nicht ernst genommen wird, handelt es sich um eine klare Missachtung der parlamentarischen Kontrolle. Gerade bei Anfragen können Sie Ihre Verantwortung und Ihre Rechtfertigungspflichten gegenüber dem Parlament nicht einfach an den Bildungsminister abschieben, wie das aber bei dieser Anfrage passiert ist. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Einzelfall. Wir haben ja des Öfteren solche Diskus­sionen – und ich hoffe, dass wir diese nicht noch öfter haben werden. Wir werden se­hen.

Noch einmal zu diesem speziellen Fall: Zum einen geht es generell um die Beant­wortung, zum anderen möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen. Sie haben eine Frage beantwortet, und in dieser Frage ging es um die Einverständniserklärung der Eltern zu Fotos und Videos von ihren Kindern, ob diese gemeinsam mit Regierungs­mitgliedern und VertreterInnen von Parteien abgelichtet werden können, ob dazu die Zustimmung der Eltern vorliegt. – Sie haben mit Ja geantwortet, und das entspricht nicht ganz der Wahrheit. Es hat mich sehr gewundert, dass Sie mit Ja geantwortet haben, und ich habe dann nachgefragt.

Wenn man sich jetzt dieses Foto ansieht (ein weiteres Poster in die Höhe haltend), sieht man die drei genannten Personen, die PolitikerInnen – eigentlich Politiker –, ge­meinsam mit einem Chor, mit einem Kinderchor. Sie können sich sicher erinnern, Herr Strache! Es war anscheinend so, dass die Eltern der Kinder aus der Klasse, die Sie besucht haben, davon gewusst haben. Es ist am Tag davor angefragt worden, man hat es ihnen gesagt. Die Eltern der Kinder aus dem Chor wussten nicht einmal, dass die­ses Event stattfinden wird, geschweige denn, dass nach einer Erlaubnis gefragt wor­den ist, geschweige denn, dass, was in diesem Fall ja so wichtig ist, nach einer Einver­ständniserklärung der Eltern gefragt worden ist. Das heißt, dieses Foto zeigt Kinder, die singen, und die Eltern wussten nicht einmal etwas davon, dass dieser Besuch stattfinden wird. (Ruf bei der FPÖ: Das stimmt ja nicht! Wo haben Sie das her?)

Gerade die Veröffentlichung von Kinderfotos, viele von Ihnen haben ja Kinder, muss mit hoher Sensibilität passieren – mit hoher Sensibilität! Besonders problematisch wird es, wenn Fotos für parteipolitische Zwecke genutzt werden, so wie es in diesem Fall


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