Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 198

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Genau aus diesem Grund werden wir als Bundesregierung in diesem Bereich der Mindestsicherung österreichweit ein neues System einführen, und Sie können mir glauben, das wird für Österreicher gerechter werden, und für alle anderen wird und muss es strenger werden. – Das ist unsere Position. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss noch eine Geschichte, weil es aktuell Thema ist: Wir haben in der Landwirtschaft Probleme, Erntehelfer zu bekommen. Speziell bei mir im Bundesland Tirol ist das ein aktuelles Thema, die ÖVP bemüht sich, eine Regelung zu finden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Jetzt darf ich aber schon einmal fragen: Wir haben in Österreich über 100 000 Asylberechtigte in der Mindestsicherung, und wir schaffen es nicht, zumindest 1 000, 1 Prozent davon, auf die Felder zu bekommen, um in zwei Mo­na­ten die Ernte einzubringen!? (Zwischenruf des Abg. Keck.) Das ist eine Bankrott­erklärung, die wir vor allem der Sozialdemokratie und den Grünen zu verdanken haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

18.29


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Rechnungshofpräsidentin Dr.in Margit Kraker zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.


18.29.42

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte stehen die beiden Berichte Bedarfs­orientierte Mindestsicherung in Wien und Invaliditätspension Neu, die der Rechnungs­hof im Juli 2017 veröffentlicht hat.

Was die Mindestsicherung in Wien betrifft, so war das tatsächlich der zweite Bericht zur Mindestsicherung; der erste betraf die Länder Vorarlberg und Tirol im Jahr 2013 und der zweite die Mindestsicherung in Wien im Jahr 2016.

Wir haben darin festgestellt, dass die Mindestsicherungsausgaben der Stadt Wien auf­grund der Entwicklung der Fallzahlen und der Ausgabenzahlen sehr stark gestiegen sind. Die Ausgaben sind von rund 360 Millionen Euro im Jahr 2011 auf rund 660 Mil­lionen Euro im Jahr 2016 gestiegen. Ursächlich dafür war der rund 71 Prozent starke Anstieg bei den Mindestsicherungsbeziehenden im arbeitsfähigen Alter von 20 bis 59 Jahren, bei nichtösterreichischen MindestsicherungsbezieherInnen, bei mindest­siche­rungsbeziehenden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, bei Bezieherinnen und Beziehern mit ganzjähriger Unterstützung und vor allem bei den unter 25-Jährigen.

Ich halte fest, dass es sehr positiv ist, dass die Stadt Wien unmittelbar auf dieses Prüfungsergebnis reagiert hat. Es gab bereits im März 2017 das Projekt „MA 40 neu“, und es wurde eine Taskforce eingerichtet. Es gab auch eine Novelle zum Wiener Min­destsicherungsgesetz, welche im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Darin wurde eine Reihe von Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt. Das betraf das Thema der Ziele der Mindestsicherung, die Empfehlungen für gegensteuernde Maßnahmen in den Bereichen Integration, Bildung, Beschäftigungsanreize sowie die Berücksichtigung ruhender AMS-Ansprüche als Einkommen. Das Thema ist, dass Mindestsicherung an sich ein Symptom ist, aber nicht eine Ursachenbekämpfung, und daran muss man arbeiten. Worauf verzichtet wurde, waren generelle Kürzungen.

Was wir bei der Gesetzesbegutachtung zur Wiener Mindestsicherungsnovelle kritisiert haben, war, dass eine neue Prognose gefehlt hat, neue Schätzungen über die Ent­wicklung der Zahlen, denn die Zahlen, die im Rechnungshofbericht aufgrund der Anga­ben der Stadt Wien angegeben wurden, wurden dann von der Stadt Wien zurückge­nommen, und es gibt keine neue Schätzung. Wir glauben natürlich, dass Prognosen notwendig sind, damit man auch weiß, welcher Finanzierungsbedarf besteht und womit man eigentlich rechnen muss.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite